Höhe der Leistung: Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für
- Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
- Musikunterricht,
- vergleichbare Kurse oder
- Aktivitäten kultureller Bildung sowie
- die Teilnahme an Freizeitfahrten.
Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch
- einmalige Veranstaltungen,
- der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice,
- Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
- Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
- Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr.
Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.
Gewährung: Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden. Das Geld wird direkt nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Mitgliedsvertrag) an Sie selbst ausgezahlt. Je nach Freizeitaktivität erfolgt die Zahlung entweder monatlich oder aber auch in einer Summe. Auf die Höhe der tatsächlichen Kosten kommt es nicht an.
Neben den einmaligen oder monatlichen Beiträgen können auch erforderliche
- Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren und
- Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten
übernommen werden. Für diese können Sie bzw. Ihr Kind ebenso jeweils monatlich bis zu 15 Euro erhalten.
Gewährung: Dazu müssen Sie nur die Nachweise für die Inanspruchnahme (z.B. Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände, Kostenaufstellung für eine Freizeitfahrt) bei Ihrer Leistungsstelle einreichen. Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden.
Die Kosten werden nicht in voller Höhe übernommen. Die tatsächliche Höhe ist von einem Eigenanteil abhängig, der durch die Leistungsstelle für Sie berechnet wird. Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.
Außerdem erhalten Sie oder Ihre Kinder durch Vorlage des berlinpass-BuT zahlreiche Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit. Dabei handelt es sich z. B. um ermäßigten oder kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum, in den Tierpark oder Zoo sowie für bestimmte Veranstaltungen. Weitere Beispiele finden Sie unter www.berlin.de. Wenn Sie den berlinpass-BuT dafür nutzen wollen, ist zusätzlich ein Passfoto von Ihnen oder Ihrem Kind im Format 3,5 cm X 4,5 cm bei Ihrer Leistungsstelle einzureichen. Sie können den berlinpass-BuT auch ohne Passbild zusammen mit einem Ausweisdokument (z. B. Schülerausweis) vorzeigen.