Bild: alphaspirit / Fotolia.com
Die sozialpädagogischen Berufe
- Kindheitspädagogin und Kindheitspädagoge
- Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (B.A.)
- Heilpädagogin und Heilpädagoge (B.A.)
sind durch die staatliche Anerkennung reglementiert. Die Gleichwertigkeit Ihrer beruflichen Qualifikation mit den genannten Berufen wird auf Antrag geprüft.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- ausgefülltes Antragsformular Hochschulqualifikation
1. Lebenslauf
Einfache und gut lesbare Kopien in guter Qualität:
2. Identifikationsnachweis (Pass oder Personalausweis)
3. Anmeldung im Land Berlin. Bei Antrag aus dem Ausland / aus einem anderen Bundesland: Formlose, unterschriebene Erklärung der Erwerbsabsicht im Land Berlin.
4. Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
5. Diplom in Originalsprache des Studien-/Berufsabschlusses
6. Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache (z.B. Diploma Supplement, Transcript, Anlage zum Diplom)
7. ggf. Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse) und
sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Fort-, Weiterbildungen)
8. falls der Beruf im Ausbildungsstaat reglementiert ist:
Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung
9. Übersetzungen der Unterlagen zu 4. bis 8. in deutscher Sprache von einem/einer beeidigten/ermächtigten Übersetzer/in
Im Falle eines anderen Alphabets als das lateinische: Notwendige Transliterationen in lateinischen Buchstaben nach ISO-Norm von Abschlusstitel, Studiengang und Berufsbezeichnung