Wenn Sie in Berlin als Lehrerin oder Lehrer im öffentlichen Schuldienst arbeiten wollen, Ihre Berufsqualifikation als Lehrkraft aber außerhalb von Deutschland erworben haben, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Das ist ein Bescheid, der bestätigt, dass Sie in dem Land, in dem Sie den Abschluss erworben haben, über eine abgeschlossene Qualifikation als Lehrkraft verfügen. Hierfür reicht ein Kurzbescheid aus.
Für eine unbefristete Einstellung ist in der Regel außerdem eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Abschlusses im Vergleich zu dem entsprechenden Berliner Lehramt erforderlich. Die Anerkennungsstelle für Lehrkräftequalifikationen prüft auf Wunsch auch die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses und stellt die Gleichwertigkeit oder eventuelle Ausbildungsunterschiede fest. Bestehen wesentliche Ausbildungsunterschiede, werden Auflagen erteilt, die vor der Gleichstellung von Ihnen zu erfüllen sind. Bestehen keine Ausbildungsunterschiede oder konnten diese bereits ausgeglichen werden, erhalten Sie einen Gleichstellungsbescheid.