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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zur Anerkennung von ausländischen Lehrkräfte-Berufsqualifikationen. Weitere Informationen
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Wenn Sie in Berlin als Lehrerin oder Lehrer im öffentlichen Schuldienst arbeiten wollen, Ihre Berufsqualifikation als Lehrkraft aber außerhalb von Deutschland erworben haben, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation (Kurzbescheid). Für eine unbefristete Einstellung ist in der Regel außerdem eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Abschlusses im Vergleich zu dem entsprechenden Berliner Lehramt erforderlich (ausführlicher Bescheid).
Um eine Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer Berufsqualifikation mit einem Berliner Lehramt durchführen zu können, benötigt die Anerkennungsstelle die folgenden Unterlagen von Ihnen.
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin