Ein starkes Stadtwerk für den Klimaschutz

Die Berliner Stadtwerke GmbH ist als 100%iges Tochterunternehmen der Berliner Wasserbetriebe, Anstalt öffentlichen Rechts, auf dem regionalen Energiemarkt als Energieerzeugerin, -versorgerin und -dienstleisterin tätig. Die Gesellschaft investiert über ihre Tochterunternehmen in Produktionskapazitäten von Strom und Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien und liefert Strom und Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien auf unterschiedlichen Vertriebswegen.

Neben den Investitionen in Photovoltaikanlagen, Wärme- und Quartiersprojekte und Ladeinfrastruktur, welche dezentral im Berliner Stadtgebiet erfolgen, investiert die Gesellschaft auch in Windenergieanlagen, die in den letzten Jahren größtenteils auf Flächen der Berliner Stadtgüter errichtet wurden.

Wesentliche Unternehmensbeteiligungen

Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH (EP): 100 %
Die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, Berlin, ist auf dem regionalen Strommarkt als Energieerzeugerin, -versorgerin und -dienstleisterin tätig. Sie verfolgt eine verbraucherfreundliche, effiziente, sozial- und klimaverträgliche Erzeugung und Versorgung mit Strom und Wärme/Kälte sowie die Erbringung von Energiedienstleistungen auf der Basis Erneuerbarer Energien.

Die Gesellschaft ist in folgenden Geschäftsfeldern tätig und erbringt diese Leistungen hauptsächlich für Haushaltskundinnen und -kunden sowie private Unternehmen.

1. Belieferung von Endkundinnen und -kunden
In diesem Geschäftsfeld werden private und gewerbliche Endkundinnen und -kunden mit Strom aus Erneuerbaren Energien gemäß Herkunftsnachweisregister beliefert. Die Belieferung ist auf die Metropolregion Berlin / Brandenburg begrenzt.

2. Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die Investitionstätigkeit der EP betrifft vorrangig die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden. Der daraus erzeugte Strom wird überwiegend im Mieterstrommodell zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner genutzt.

3. Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur im privaten und halböffentlichen Raum
Die EP errichtet und betreibt beispielsweise für Kunden der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge.

Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (BSW KP): 100 %
Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH ist auf dem regionalen Energiemarkt als Energieerzeugerin, -versorgerin und -dienstleisterin tätig, investiert in Produktionskapazitäten von Strom und Wärme/Kälte aus Erneuerbaren Energien und unterstützt damit eine klimaverträgliche Versorgung des Landes Berlins und seiner Einrichtungen.

Die Gesellschaft ist in folgenden Geschäftsfeldern tätig:

1. Belieferung von kommunalen Geschäftskunden
In diesem Geschäftsfeld werden kommunale Geschäftskunden mit Strom aus Erneuerbaren Energien gemäß Herkunftsnachweisregister oder aus eigenen Erzeugungsanlagen beliefert.

2. Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die BSW KP errichtet und betreibt auf Liegenschaften des Landes Berlin Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Dafür bietet sie verschiedene Vertriebsmodelle an.

3. Errichtung und Betrieb von Wärme- und Quartiersprojekten
Die BSW KP versorgt im Auftrag kommunaler Kunden einzelne Gebäude oder ganze Quartiere mit Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien.

4. Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge
Die BSW KP betreibt im Auftrag des Landes die öffentliche Ladeinfrastruktur im Berliner Straßenland und baut sie weiter aus, um eine flächendeckende Versorgung im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen.

Zusätzlich errichtet und betreibt die BSW KP für kommunale Kunden Ladeinfrastruktur im halböffentlichen und privaten Raum.

5. Dienstleistungen
Die BSW KP bietet kommunalen Kunden Studien- und Beratungsleistungen, z. B. Klimaschutzkonzepte, Photovoltaik-Potenzialanalysen und Energieversorgungskonzepte für Stadtentwicklungsquartiere an.

Die BSW KP zeichnet sich dadurch aus, dass sie die „Inhouse“-Vergabefähigkeit besitzt, die sich nach § 108 des Gesetzes gegen Wettbeschränkungen (GWB) richtet. Hiernach ist eine Vergabe durch einen öffentlichen Auftraggeber u.a. wie vorliegend an eine juristische Person des privaten Rechts von der Verpflichtung zur Ausschreibung bei Überschreiten von Schwellenwerten freigestellt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der öffentliche Auftraggeber muss über die juristische Person eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über seine eigenen Dienststellen. Eine derartige Kontrolle wird nach dem Gesetz vermutet, wenn der öffentliche Auftraggeber einen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen des zu beauftragenden Unternehmens ausübt. Die Kontrolle kann auch durch eine andere juristische Person ausgeübt werden, sofern diese von dem öffentlichen Auftraggeber auf gleiche Weise kontrolliert wird. Gleiches gilt für Aufträge, die von anderen juristischen Personen im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB erteilt werden, sofern diese von demselben öffentlichen Auftraggeber wie die juristische Person kontrolliert werden,
  2. Mehr als 80 % der Tätigkeiten der juristischen Person müssen der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie vom öffentlichen Auftraggeber oder einem von dieser kontrollierten anderen juristischen Person betraut wurde (herangezogen werden soll der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten drei Jahre vor Vergabe des öffentlichen Auftrags oder ein anderer tätigkeitsgestützter Wert),
  3. Es darf an der juristischen Person grundsätzlich keine direkte private Kapitalbeteiligung bestehen (Ausnahmen gesetzlich vorgesehen).

Durch die Erfüllung dieser Kriterien ist es dem Land Berlin einschließlich der Bezirksämter und den anderen Berliner Landesunternehmen mit „Inhouse“-Vergabefähigkeit, möglich, Aufträge ohne Ausschreibung an die BSW KP zu vergeben. Eine Kontrolle des Landes Berlin, die der Kontrolle über eine eigene Dienststelle vergleichbar ist, wird sichergestellt. Die BSW KP erbringt ihre Leistungen in den oben genannten Geschäftsfeldern zu mehr als 80 % für das Land Berlin bzw. für von diesem kontrollierten juristischen Personen (> 80 % des Umsatzes), vgl. nachfolgende Übersicht. Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung.

Jahr 2021 2022 2023
Gesamtumsatz mit Land Berlin sowei kontrollierten jur. Personen in % >80 >80 >80

Tabelle: Gesamtumsätze mit dem Land Berlin bzw. von diesem kontrollierten juristischen Personen in Prozent