Seit August 2023 ist die ZAZ zuständig für zuwendungsrechtliche Fragen von landesweiter Bedeutung. Zunächst kümmert sich die ZAZ vor allem um das Teilprojekt 1 des Projekts „Zuwendungen im Land Berlin“ (mehr Informationen hier).
Die Arbeitsgruppe gibt betroffenen Dienststellen Hinweise und Unterstützung bei der Bearbeitung bei landesweiten zuwendungsrechtlichen Fragen. Dazu zählen zum Beispiel die Regelungen zur Prüfung des Besserstellungsverbots oder auch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln, um Trägern zu ermöglichen, ihre Beschäftigten nah am TV-L Niveau zu bezahlen („Tarifmittel”).
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