Beteiligungsformate und Ergebnisse

1. Phase: Vorschläge sammeln

Um sicherzustellen, dass alle Ideen und Vorstellungen zu den Teilprojekten Eingang in die Erarbeitung der Ergebnisse finden, wurden in einer ersten Beteiligungsphase auf verschiedenen Wegen Vorschläge zu allen Schritten des Zuwendungsprozesses gesammelt.

Auswertungen von vergangenen Reformvorschlägen
Über die Jahre wurden in verschiedenen Positionspapieren, Stellungnahmen und Broschüren von Trägern diverse Reformvorschläge veröffentlicht. Diese wurden ausgewertet und konkrete Vorschläge identifiziert.

Beteiligungsprojekt auf mein.berlin.de
Auf der Online-Beteiligungsplattform des Landes Berlin (mein.berlin.de) bestand im Zeitraum vom 18. Dezember 2023 – 2. Februar 2024 die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzureichen, zu kommentieren und zu priorisieren. Die Einladung mit der Bitte um Teilnahme (so-wohl am Online-Prozess als auch an den Präsenzveranstaltungen) wurde über die Bewilligungsstellen und den nachgeordneten Behörden an die Zuwendungsempfangenden verschickt.

Auf mein.Berlin.de wurden schließlich rund 180 Ideen zur Optimierung des Zuwendungs-rechts eingereicht, darunter rund 20 Einträge, die die SenASGIVA aufgrund der Auswertung vergangener Reformvorschläge zum Start veröffentlicht hat. Zu den 180 Ideen wurden knapp 300 Kommentare erstellt. Insgesamt gab es zu den 180 Hinweisen etwa 1.830 positive Bewertungen („Likes“); zu den Kommentaren knapp 470.

Beteiligungsveranstaltungen in Präsenz
Anfang 2024 fanden vier halbtägige Veranstaltungen mit Zuwendungsempfangenden statt (am 15., 18. und 31. Januar sowie am 2. Februar 2024).

In den vier Präsenzveranstaltungen in der SenASGIVA wurde jeweils ausführlich über den Projektaufbau und -ablauf informiert; im Anschluss erfolgte in vier Arbeitsgruppen eine gemeinsame Themensammlung und Priorisierung (in Form eines Word-Cafés). Die über 250 Teilnehmenden haben rd. 800 Vorschläge (einschl. Dopplungen) erarbeitet.

Die vier Arbeitsgruppen wurden zu folgenden Schwerpunkten gebildet:
  • AG 1: Allgemeines Zuwendungsrecht
  • AG 2: Finanzierungsplan / Personalausgaben, Sachausgaben und Verwendungsnachweisprüfung
  • AG 3: Datenbanken, Berichtswesen und Erfolgskontrolle sowie
  • AG 4: Digitalisierung

Jede teilnehmende Person konnte an zwei Arbeitsgruppen teilnehmen, Handlungserfordernisse einbringen und priorisieren.

Ergebnisse der 1. Phase

Insgesamt wurden über alle Wege 822 Vorschläge gesammelt. Die hier abrufbare Übersicht zeigt alle Vorschläge nach Datum und Arbeitsgruppe sortiert, so dass alle Teilnehmenden nach Ihrem Vorschlag suchen können. Alle Vorschläge sind durch das Projektteam einem Teilprojekt für die weitere Bearbeitung zugeordnet und ähnliche Vorschläge in „Clustern“ zusammengefasst worden. Bezog sich der Vorschlag auf eine fachliche Anforderung außerhalb des Projektziels, wurde der Vorschlag an fachlich zuständige Stelle weitergeleitet. Alle Vorschläge (auch inhaltlich sehr ähnliche) sind in einer separaten Zeile er-fasst, um allen Teilnehmenden zu ermöglichen die eigenen Vorschläge wiederzufinden.
Zu allen Vorschlägen haben die jeweiligen Teilprojektleitungen eine Rückmeldung vermerkt. Diese läuft in den meisten Fällen darauf hinaus, dass der Vorschlag im Rahmen des Projekts weiterbearbeitet wird. Inwiefern der Vorschlag umgesetzt wird, hängt vom weiteren Projektverlauf ab. Manchmal haben die Teilprojektleitungen außerdem weitere inhaltliche Rückmeldungen ergänzt, sofern eine Beurteilung bereits möglich war.

Es gab einige Themen, die besonders häufig genannt worden sind. Der Reformbedarf im Zuwendungsrecht wurde von besonders vielen Zuwendungsempfangenden unter anderem in folgenden Bereichen gesehen:
  • Reform des Besserstellungsverbots
  • Mehrjährige Projektförderung ermöglichen
  • Einführung einer Verwaltungsgemeinkostenpauschale (von 12 bis 20%)
  • Vereinfachung des anzuwendenden Vergaberechts
  • Anpassung der 20%-Regel

Zu diesen fünf Themen wird es gesonderte und ausführliche Vorschläge zur weiteren Bearbeitung geben, die in der zweiten Phase dem „Sounding Board“ (siehe weiter unten) zur Diskussion übermittelt werden.

Auch gab es über alle Veranstaltungen hinweg sehr ähnliche Vorstellungen zur Ausgestaltung eines IT-Fachverfahrens. Dieses sollte, unter anderem, folgende Anforderungen erfüllen:
  • Vereinheitlichung der Anträge / Transparenz zum Antragsstand
  • Aufbau Stellen- / Finanzplan strukturell vereinfachen
  • Eine Datenbank (einmal Infos hinterlegen [Trägerakte] ; Aufsetzen auf Vorjahresdaten)
  • Erfassung von Daten erleichtern / Plausibilitäts-Prüfung / Kalkulationshilfen
  • Datenschutz / IT-Sicherheit / Barrierefreiheit / mobiles Arbeiten berücksichtigen
  • Informationsportal (wozu gibt es Förderung, berlinweit)
  • Komplett digitaler Prozess (ohne Medienbrüche, kein Papier, Schriftformerfordernis aufheben)
  • Softwareprodukt: Usability als Leitmotiv
  • Supportmöglichkeit zur Software / Schulung / Handreichung / Videos

Es wurde auch – zu verschiedenen Themen – gewünscht, dass Informationen zugänglich gemacht werden, Schulungen angeboten werden und insgesamt über einheitliche Entscheidungsgrundlagen auch einheitlich informiert wird.

Diese Anforderungen werden bei der Entwicklung des IT-Fachverfahrens berücksichtigt.

Des Weiteren wurde verschiedentlich auf die teilweise langen Fristen bzw. Bearbeitungszeiten innerhalb der Verwaltung hingewiesen. Diese würden unter Umständen dazu führen, dass abschließende Bescheide erst spät im Projektjahr erteilt würden und somit die Zuwendungs-empfangenden große Risiken (als Arbeitgeber*innen und Projekt durchführende Organisationen) eingehen müssten. In diesem Zusammenhang wurde auch betont, wie wichtig Transparenz, Vertrauen und Einheitlichkeit in der Zusammenarbeit sind.

Die Unzufriedenheit mit den langen Bearbeitungsprozessen und späten Bescheid Erteilungen wird durch die Projektleitung geteilt und ist auch Auslöser für die Durchführung des Projekts. Nach Umsetzung der Reformvorhaben und der Einführung eines IT-Fachverfahrens wird da-von ausgegangen, dass insgesamt der Prozess schneller und rechtzeitig abgeschlossen wer-den kann.

2. Phase: Lösungen besprechen

Die Reformvorschläge werden in den Teilprojekten weiterbearbeitet. Dort werden Lösungsvorschläge erstellt, die einem Beratungsgremium („Sounding Board“) zur Diskussion vorgelegt werden.

Rolle des Sounding Boards
Die Mitglieder in diesem Gremium haben die Aufgabe, die erarbeiteten Vorschläge zu lesen, sich zu beraten und zu kommentieren.

Zusammensetzung des Sounding Boards
Das Sounding Board setzt sich aus verschiedenen Interessensgruppen aus der Verwaltung, betroffenen Dienstleistungsunternehmen und der Zivilgesellschaft zusammen. Ziel bei der Besetzung war es, möglichst viel Fachexpertise zusammen zu bringen und gleichzeitig die Diversität der relevanten Akteur*innen zu repräsentieren.

Je nach Bereich, den es zu besetzen galt, war das Vorgehen unterschiedlich:
Über ein landesweites Schreiben wurden Interessierte aus der Verwaltung rekrutiert.
Ähnlich wurden über eine verwaltungsinterne Abfrage Strukturen der organisierten Zivilgesellschaft identifiziert und angeschrieben.

Außerdem konnten sich auf den Beteiligungsveranstaltungen Träger für die Mitarbeit im Sounding Board melden. Zusätzlich zu den Dachverbänden wurden so sechs weitere kleine und große Träger ausgewählt.

Mitglieder des Sounding Board:
  • Arbeitgeber*innenverband Beschäftigung, Bildung und Beratung in Berlin e. V. (AGV 4B)
  • berliner frauen netzwerk (bfn)
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
  • Bezirksamt Pankow von Berlin
  • Charité
  • Crisis Simulation for Peace
  • EFG
  • EJF gemeinnützige AG
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht (Öffentliche Finanzwirtschaft)
  • IBB
  • LAG der Freiwilligenagenturen
  • Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen
  • Landesbeirat für Partizipation
  • Landesjugendhilfeausschuss
  • Landesnetzwerk Bürgerengagement Berlin
  • Landesverband der freien darstellenden Künste Berlin e.V.
  • Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Berlin
  • LIGA der freien Wohlfahrtsverbände
  • LSVD Berlin-Brandenburg
  • LV Selbsthilfe Berlin
  • Rechnungshof von Berlin
  • Runder Tisch der Berliner Frauenbildungs-, beratungs- und Beschäftigungsprojekte
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
  • Stiftung Nord-Süd-Brücken
  • Stiftung SPI
  • triq e.V.
  • Wortlaut
  • ZGS consult

Exemplarischer Arbeitsablauf des Sounding Boards für das Teilprojekt 1
Die in der Kerngruppe erarbeiteten Vorschläge werden vom Sounding Board kommentiert zurückgegeben und nach einem zweiten Durchlauf im Sounding Board, erneut durch die Mitglieder des Teilprojekts überarbeitet. Die endgültige Version der Entscheidungsvorschläge wird dann im Oktober der Entscheidungsinstanz vorgelegt.

Zur Auswertung

Hier finden sie die konsolidierten Daten aus den Workshops oder der Online-Beteiligung. Zur Suchseite