30. Jahrestag der Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes – „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

Pressemitteilung vom 13.11.2024

Die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen teilt mit:

30. Jahrestag der Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes – „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

Am 15. November 2024 feiern wir das dreißigste Jubiläum der Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz um den Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

„Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots in das Grundgesetz war ein großer Erfolg der Behindertenbewegung. Mit diesem Satz wurde eine verfassungsrechtliche Lücke geschlossen und er war Grundlage für die in Bund und Ländern mittlerweile geltenden Gleichstellungsgesetze“, stellt Christine Braunert-Rümenapf, die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, fest. „Jedoch führt die verbesserte Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in vielen Lebensbereichen noch nicht zu einer umfänglichen Gleichberechtigung. Menschen mit Behinderungen spüren in ihrem Alltag von den gesetzlichen Verbesserungen oft noch nicht genug und werden auch heute noch vielfach diskriminiert.“

Zurzeit leben rund 641.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung nach SGB IX nachweislich in Berlin. Ihre Lebensrealität ist dabei oftmals von Barrieren und Diskriminierungserfahrungen geprägt. Diese kommen im Kontakt mit Behörden, bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, im Bildungs- und Gesundheitssystem oder bei der Wohnungssuche vor.

Passend zum Jubiläum der Grundgesetzerweiterung haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ihrer diesjährigen Jahreskonferenz im Oktober in Leipzig mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Mit ihrem dazugehörigen Beschluss dazu setzen sie ein wichtiges und positives Zeichen für eine stärkere Teilhabe der Menschen.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Der Jahrestag der Grundgesetz-Änderung ist ein wichtiger Anlass, um auf bestehende Handlungsbedarfe für die Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit der Landesbeauftragten und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen gilt es nun, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz für die Berlinerinnen und Berliner mit Leben zu füllen und die Umsetzung der Rechte der Menschen weiter voranzubringen.“