Berlin als erstes Bundesland auf dem Weg zu einem eigenen Landesdemokratiefördergesetz – erste Eckpunkte stehen fest

Pressemitteilung vom 24.09.2024

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Das Feld der Demokratieförderung ist in den letzten Jahrzehnten mit vielen professionellen und ehrenamtlichen Initiativen zu einem eigenen Handlungsfeld geworden. Viele staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure arbeiten tagtäglich für eine lebendige Demokratie und gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zusammen. Für die zivilgesellschaftlichen Initiativen gibt es bisher oft nur kurzfristige Projektmittel und keine konkrete gesetzliche Grundlage. Mit dem neuen Landesdemokratiefördergesetz soll nun ein verlässlicher Rahmen für die demokratiefördernde Arbeit im Land geschaffen werden.

Das Gesetz setzt dabei auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen für eine wirkungsvolle Demokratieförderung und soll keine kleinteiligen Einzelmaßnahmen enthalten. Ziel ist eine langfristige, ressortübergreifende sowie besser gesteuerte und geplante Demokratieförderung. Ein zentraler Demokratieförderplan dient dabei als strategischer Rahmen. Mit Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure sollen die Fördermaßnahmen dort eingesetzt werden, wo sie wirklich nötig sind und gebraucht werden.

Ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetztes ist, dass die Demokratieförderung im Land Berlin dauerhaft und auskömmlichen finanziert wird. Das bedeutet keine kleinteiligen und temporären Projekte, sondern eine kontinuierliche und agile Förderung.

Berlin wäre das erste Bundesland mit einem Landesdemokratiefördergesetz. Der Entwurf eines Landesdemokratiefördergesetzes soll in dieser Legislatur dem Senat vorgelegt und anschließend an das Abgeordnetenhaus übergeben werden.

Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Mit unserem Vorhaben legen wir den Grundstein für eine stärkere Demokratieförderung in Berlin. Wir müssen den immensen Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Denn wenn wir zulassen, dass soziale Ungerechtigkeit, Demokratiefeindlichkeit und Diskriminierung unser Zusammenleben prägen, gefährden wir den sozialen Frieden und die Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass die Demokratieförderung in Berlin nachhaltig und ausreichend finanziert wird, um den Schutz und die Rechte aller Menschen zu sichern und eine vielfältige, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaft zu bewahren.“

Unser Haus hat eine wissenschaftliche Studie als Begleitung des Prozesses in Auftrag gegeben mit dem Ziel, bestehende Regelungen und Strukturen der Demokratieförderung systematisch zu erfassen, Lücken und Schnittstellen zu identifizieren sowie Empfehlungen für die Ausgestaltung des Landesdemokratiefördergesetzes zu erarbeiten.

Diese Expertise in Kurz- sowie Langversion ist zu finden auf der Homepage der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS):
www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/rechtsextremismus-rassismus-antisemitismus/landesdemokratiefoerdergesetz