Senatorin Kiziltepe erklärt den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 für allgemeinverbindlich

Pressemitteilung vom 27.06.2024

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Die Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat den Entgelttarifvertrag für die Sicherheitsdienstleistungen einschließlich der Protokollnotizen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bekanntmachung wurde am 26.06.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird die Entscheidung rechtswirksam.

Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen erfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Berlin und Brandenburg Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen. Zudem umfasst der Entgelttarifvertrag auch alle Berufsbildungseinrichtungen, Bildungsträger und Lehranstalten, die mit der Ausbildung für Berufe des Wach- und Sicherheitsgewerbes befasst sind. Nicht erfasst sind jedoch die Einsätze gewerblicher Beschäftigter auf Arealen mit Zugang zum Schienennetz der DB Netz AG zur Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb, bei Geld- und Werttransporten und Geldbearbeitungsdiensten sowie bei Sicherheitsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten Stundenlöhne zwischen 13,90 Euro und 20,25 Euro und ab dem 1. Januar 2025 zwischen 14,60 Euro und 20,95 Euro zuzüglich Zulagen/Zuschläge für die gewerblichen Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg. Die Gehälter für die Angestellten liegen ab dem 1. Januar 2024 zwischen 2.452,80 Euro und 3.402,00 Euro und ab dem 1. Januar 2025 2.570,40 Euro und 3.519,60 Euro.

Die Senatorin ist mit dieser Entscheidung dem Vorschlag des Tarifausschusses des Landes Berlin gefolgt, der in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages empfohlen hatte.

Die Allgemeinverbindlicherklärung bewirkt, dass für alle Beschäftigungsverhältnisse der Sicherheitsbranche Mindestvergütungen vorgegeben sind, die nicht unterschritten werden dürfen. Rückwirkend zu Anfang des Jahres bilden daher die in den Tarifverträgen enthaltenen Arbeitsbedingungen den für alle von ihnen erfassten Beschäftigungsverhältnisse zwingenden rechtlichen Rahmen.

Senatorin Kiziltepe: „Endlich erhalten nun zusätzlich etwa 10.000 Berliner Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe den gleichen Tariflohn wie die tarifgebundenen Beschäftigten in der Branche. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung können endlich einheitliche Löhne für alle Unternehmen und Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe sichergestellt werden. Sie gewährleistet faire und einheitliche Arbeitsbedingungen, verhindert Lohndumping und vermeidet somit Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in diesem Bereich.“

Der Tarifvertrag kann im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, montags, dienstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr im Raum 3.073 eingesehen werden. Während dieser Zeiten erteilen die Beschäftigten des Gemeinsamen Tarifregisters unter der Telefonnummer 030 9028 1457 auch telefonische Tarifauskünfte.