Im Sinne der Betroffenen: Vereinfachtes Verfahren für die Nutzenden des Berlin Ticket S ab Freitag
Pressemitteilung vom 18.01.2024
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:
Für die Berechtigten des Berlin Ticket S wird es ab Freitag, 19. Januar 2024, wieder einfacher sein, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Außer der VBB Kundenkarte Berlin S reichen dann, zusammen mit einem gültigen Berlin-Ticket S, auch Kopien des aktuell gültigen Leistungsbescheides bei der Fahrscheinkontrolle als Nachweis aus und werden von der BVG anerkannt.
Darauf haben sich die zuständigen Senatsverwaltungen und die BVG geeinigt. Damit wird eine frühere Übergangslösung für die Berechtigten des Berlin Ticket S wieder eingeführt.
Dieses Verfahren wird so lange gelten, bis es ein neues modernisiertes Verfahren zur Erlangung des Berlin Ticket S geben wird.
Grund für die erneute Zwischenlösung im Sinne der Berechtigten des Berlin Ticket S sind andauernde Fehler und Schwierigkeiten im aktuellen Umstellungsprozess, der von der damaligen Koalition 2021 beschlossen wurde.
Diese Probleme führten dazu, dass viele Berechtigte das Berlin-Ticket S oder die VBB-Kundenkarte Berlin S nicht erhalten haben.
Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe: „Mit Blick auf die betroffenen Menschen haben wir uns jetzt erneut für eine Zwischenlösung entschieden. Die Berechtigten dürfen nicht darunter leiden, dass ein neues Verfahren noch Zeit kosten wird. Viele Berlinerinnen und Berliner haben in den vergangenen Monaten darunter gelitten, dass nicht alle Prozesse rund um das Beantragen des Berlin-Ticket S vollständig funktionieren. Diesen misslichen Zustand beenden wir jetzt und handeln im Sinne derjenigen, für die das Berlin Ticket S eigentlich Erleichterungen bringen sollte. Daher bin ich froh, dass wir auch die BVG für die Wiedereinführung einer Übergangslösung gewinnen konnten. Gleichzeitig halten wir daran fest: Wir brauchen eine langfristige und gut durchdachte Lösung. Diese erarbeiten wir aktuell.“
Henrik Falk, Vorstandsvorsitzender der BVG: „Wir sind sehr froh, dass wir uns partnerschaftlich mit den zuständigen Senatsverwaltungen darauf einigen konnten, die bekannte Übergangsregelung aus dem Vorjahr noch einmal vorübergehend einzuführen. Gleichzeitig arbeiten wir alle gemeinsam daran, dass es schon zum 1. April 2024 einen einfacheren Weg gibt, das Berlin-Ticket S zu nutzen. Das sind wirklich gute Nachrichten für diejenigen, die in den letzten Monaten bei der Beantragung vor Herausforderungen standen.
Dauerhaft soll ein neues einfaches Verfahren entwickelt werden, mit dem die Berechtigten den Berechtigungsnachweis für das Berlin Ticket S automatisch erhalten. Hierzu findet seit Monaten ein umfassender Abstimmungs- und Entwicklungsprozess mit vielen Akteurinnen und Akteuren statt.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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