Berlin-Ticket S – Übergangsregelung endet wie geplant zum 30.09.2023
Pressemitteilung vom 29.09.2023
Während einer Übergangszeit war das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nicht ausschließlich in Kombination mit einer VBB-Kundenkarte gültig, sondern auch mit einem aktuellen berlinpass bzw. einem aktuellen Leistungsbescheid. Diese Übergangsregelung endet zum 30.09.2023
Die Übergangsregelung war eingeführt worden, damit Anspruchsberechtigte das kostengünstige Berlin-Ticket S trotz der bei der Umstellung auf ein neues Verfahren auftretenden Verzögerungen nutzen konnten. Verzögerungen gab es bei der Bereitstellung des Berechtigungsnachweises für das Berlin-Ticket S durch die zuständigen Leistungsstellen sowie bei der Zustellung beantragter VBB-Kundenkarten.
Die Gründe für die Verzögerungen sind mittlerweile weitgehend behoben. Die oben genannte Übergangsregelung wird nicht weiter verlängert. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das Berlin-Ticket S nur noch in Kombination mit der VBB-Kundenkarte Berlin S.
Sofern anspruchsberechtigte Personen noch nicht im Besitz eines Berechtigungsnachweises sind, der für die Beantragung einer VBB-Kundenkarte benötigt wird, müssen sie den Berechtigungsnachweis bei ihrer zuständigen Leistungsstelle anfordern. Anspruchsberechtigte, die bereits einen Berechtigungsnachweis haben, aber noch keine VBB-Kundenkarte, sollten diese schnellstmöglich beantragen. Am schnellsten und einfachsten erfolgt dies online unter www.vbb-kundenkarte-berlin-s.de. Zeitnah wird zudem eine Telefonhotline eingerichtet, unter der nach erfolgter Beantragung der aktuelle Bearbeitungsstand zur VBB-Kundenkarte Berlin S erfragt werden kann.