Übergangsregelung für das Berlin-Ticket S wird bis 30. September verlängert
Pressemitteilung vom 29.06.2023
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:
Damit alle leistungsberechtigten Personen, die noch nicht im Besitz der VBB-Kundenkarte Berlin S sind, das Berlin-Ticket-S nutzen können, wird die bestehende Übergangsregelung noch einmal bis zum 30. September 2023 verlängert.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden Verzögerungen beim Umstellungsverfahren wird die bestehende Übergangsregelung ein weiteres Mal bis zum 30. September verlängert.
Damit kann das Berlin-Ticket-S auch über den 30. Juni 2023 hinaus genutzt werden. Neben den bestehenden Verzögerungen bei der Zustellung der VBB-Kundenkarte Berlin-S haben noch nicht alle leistungsberechtigten Personen den erforderlichen Berechtigungsnachweis. Zudem führten die hohen Antragszahlen beim schriftlichen Antragsverfahren und eine hohe Fehlerquote bisher zu Verzögerungen bei der Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S.
Deshalb wurde das Umstellungsverfahren nun optimiert und verbessert. Seit Anfang Juni 2023 wurde ein neues Verfahren in das Online-Antragsverfahren integriert. Nicht zustellbare Post kann nun identifiziert werden, die Antragstellenden werden informiert. Der bereits verwendete QR-Code auf dem Berechtigungsnachweis wird wieder freigeschaltet, um so eine erneute Antragstellung – ohne Anforderung eines neuen Berechtigungsnachweises – zu ermöglichen. Zusätzlich gibt es seit 1. Juni 2023 die Möglichkeit, dass Bürgergeldbeziehende eine Ersatzausstellung des Berechtigungsnachweises beim zuständigen Jobcenter anfordern können.
Seit 1. April 2023 gibt es neben dem Online-Antragsverfahren die Möglichkeit, die VBB-Kundenkarte Berlin S schriftlich zu beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten die Berechtigten von ihrer Leistungsstelle (mit Ausnahme der Jobcenter und Wohnungsämter). Darüber hinaus liegen diese Antragsvordrucke in den Berliner Bürgerämtern.
Im Rahmen der erneuten Übergangsregelung bis zum 30. September 2023 werden weiterhin noch gültige berlinpässe oder die Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheides bei der Fahrausweiskontrolle als Nachweis anerkannt.
WICHTIG: Bei einer Fahrausweiskontrolle wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert. Zur Nutzung des Berlin-Ticket-S ist die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen, das Geschäftszeichen beziehungsweise die BG-Nummer des Leistungsbescheides auf dem Ticket einzutragen. Auf dem Leistungsbescheid oder auf der Kopie des Leistungsbescheides müssen folgende Angaben lesbar sein:- Der Kopfbogen,
- die Überschrift/der Betreff,
- der Name und Vorname der nutzenden Person,
- die BG-Nummer, das Geschäftszeichen oder das Aktenzeichen sowie
- der Bewilligungszeitraum
Alle weiteren Angaben (beispielweise die Höhe der Leistungen oder Kontodaten) können geschwärzt werden.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Pressestelle
- Tel.: (030) 90281135