Mit und ohne Tarifvertrag: Zusätzlich etwa 10.000 Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe erhalten den gleichen Tariflohn wie die tarifgebundenen Beschäftigten - Senatorin Kipping: „Nur so können Dumpinglöhne und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden“

Pressemitteilung vom 12.04.2023

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Die Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, hat den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 24. August 2022 für das Land Berlin rückwirkend ab 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt.
Das heißt, dass die Tarifverträge nicht mehr nur für Arbeitsverhältnisse zwischen einem ver.di-Mitglied und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Berlin – angehörenden Arbeitgeber gelten, sondern auch unabhängig von einer solchen Mitgliedschaft für alle Beschäftigungsverhältnisse der Branche. Somit sind nun allgemeinverbindlich geltende Mindestarbeitsbedingungen vorgegeben, die nicht unterschritten werden dürfen. Vom Beginn der Allgemeinverbindlich-Erklärung an bilden daher die im Tarifvertrag enthaltenen Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigungsverhältnisse den zwingend rechtlichen Rahmen.
Die Bekanntmachung wurde am Dienstag im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Mit der Veröffentlichung wird die Entscheidung rechtswirksam.

Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen erfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Berlin und Brandenburg Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen und alle Berufsbildungseinrichtungen, Bildungsträger und Lehranstalten, die mit der Ausbildung für Berufe des Wach- und Sicherheitsgewerbes befasst sind. Nicht erfasst sind jedoch der Einsatz gewerblicher Beschäftigter auf Anlagen mit Zugang zum Schienennetz der DB Netz AG zur Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb, Geld- und Werttransporte und Geldbearbeitungsdienste sowie Sicherheitsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz.

Ab 1. Oktober 2022 gelten Stundenlöhne zwischen 13 Euro (z. B. für Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz) und 19,35 Euro (für Meister für Schutz und Sicherheit). Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag auch Regelungen zum Urlaub, Zulagen und Zuschlägen. Für militärische Anlagen und Liegenschaften der Bundeswehr, für kerntechnische Anlagen, für Amerikanische Botschaften und Konsulate und für Auszubildende gelten besondere Anhänge.
Die Allgemeinverbindlich-Erklärung betrifft in der Region Berlin-Brandenburg insgesamt ca. 10.000 Beschäftigte. Auch für das Land Brandenburg erfolgt eine Allgemeinverbindlich-Erklärung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie.

Die Senatorin ist mit dieser Entscheidung dem Vorschlag des Tarifausschusses des Landes Berlin gefolgt, der in seiner Sitzung am 22. Februar 2023 die Allgemeinverbindlich-Erklärung des Tarifvertrages empfohlen hatte.

Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Diese Regelung ist so wichtig, weil sie all jenen Beschäftigten, die keinen Tarifvertrag haben, dennoch eine tariflich gesicherte Arbeit sichert. Nur so können Dumpinglöhne und Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten tariftreuer Unternehmen verhindert werden. Im Sicherheitsgewerbe Berlin-Brandenburg beobachte ich schon seit Jahren eine beispielhaft gelebte Sozialpartnerschaft, die gleichermaßen die Belange der Beschäftigten und der Sicherheitsunternehmen im Blick hat und kontinuierlich zu einer deutlichen Verbesserung der tarifvertraglichen Standards geführt hat.“

Der Tarifvertrag ist ein beispielgebender Ansatz, das berufliche Fortkommen der Beschäftigten zu fördern und gleichzeitig den Unternehmen qualifiziertere Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.

Der Tarifvertrag kann im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, montags, dienstags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr im Raum 3073 eingesehen werden. Während dieser Zeiten erteilen die Beschäftigten des Gemeinsamen Tarifregisters unter der Telefonnummer (030) 90281457 auch telefonische Tarifauskünfte.