Ab heute: Kostenfreier Eintritt in Hallenbädern für Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder berlinpass-BuT
Pressemitteilung vom 15.02.2023
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder des berlinpass-BuT können ab heute kostenfrei in Berliner Hallenbädern schwimmen. Die Zeitfenster für kostenfreien Eintritt sind Montag bis Freitag 10-15 Uhr sowie den gesamten Samstag. Nach Vorlage des Berechtigungsnachweises bzw. berlinpass-BuT und eines Ausweisdokuments erhalten Besucherinnen und Besucher ein spezielles „0 EUR-Ticket“. Circa 680.000 Erwachsene, Jugendliche und Kinder können nun bis zum Ende des Jahres kostenlos schwimmen gehen.
Das Angebot gilt In folgenden Berliner Bädern:
- Stadtbad Mitte – James Simon
- Schwimmhalle Fischerinsel
- Stadtbad Tiergarten
- Kombibad Seestraße Hallenbad
- Schwimmhalle Ernst-Thälmann-Park
- Wellenbad am Spreewaldplatz
- Stadtbad Schöneberg – Hans Rosenthal
- Stadtbad Charlottenburg -Alte Halle-
- Stadtbad Spandau-Nord
- Kombibad Spandau Süd Halle
- Stadtbad Wilmersdorf I
- Schwimmhalle Hüttenweg
- Hallenbad Märkisches Viertel
- Stadtbad Lankwitz
- Schwimmhalle Finckensteinallee
- Stadtbad Tempelhof
- Kombibad Mariendorf Halle
- Stadtbad Neukölln
- Kombibad Gropiusstadt Halle
- Schwimmhalle Baumschulenweg
- Kleine Schwimmhalle Wuhlheide
- Schwimmhalle Allendeviertel
- Schwimmhalle Sewanstraße
- Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz
- Schwimmhalle Buch
- Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz Helmut Behrendt
- Schwimmhalle Zingster Straße
- Schwimmhalle Kaulsdorf
- SSE / Schwimm- u. Sprunghalle im Europasportpark
Die kostenfreien Zeitfenster wurden auf der Sitzung des Berliner Senats am 07.02.2023 nach Vorlage von Senatorin Spranger und Senatorin Kipping beschlossen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1292170.php