Auszahlung einer Einmalzahlung von 200 Euro an Menschen mit Sozialleistungen ab 14. Juli

Pressemitteilung vom 08.07.2022

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Die Bundesregierung hat mit ihrem Entlastungspaket beschlossen, dass Menschen, die Sozialleistungen erhalten wie Hartz IV, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), eine Sonderzahlung bekommen.
Danach erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro alle erwachsenen anspruchsberechtigten Personen, denen für den Monat Juli 2022 Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII oder dem AsylbLG gezahlt wird. Dies gilt in gleicher Weise sowohl für anspruchsberechtigte Personen in stationären Einrichtungen, wenn diesen für den Monat Juli 2022 ein Barbetrag gezahlt wird. Daraus ergibt sich, dass zunächst eine Leistungsgewährung für den Monat Juli vorliegen muss. Die Regelung legt keinen gesetzlichen Anspruch zum 1. Juli 2022 fest, sondern eine Gewährung im Monat Juli.
Da viele Anspruchsberechtigten seit Beginn des Monats Juli auf diese Sonderzahlung warten und auch in der Senatssozialverwaltung nachfragen, teilen wir mit:
Die Auszahlung soll zum 14. Juli 2022 erfolgen. Nach den Informationen der Bundesagentur für Arbeit erfolgt die Leistungsgewährung für Arbeitssuchende in der Grundsicherung (SGB II) Ende Juli.

Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping: „Für jene, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen, ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen verlässlich Klarheit darüber haben, wann die Einmalzahlung auf ihrem Konto ankommt.“