Zu wenig Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen: Senatorin Kipping: „Wer lieber eine Ausgleichsabgabe zahlt als Menschen mit Behinderungen einzustellen, der verzichtet auf Beschäftigte mit enormen Potentialen“

Pressemitteilung vom 31.05.2022

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Die Corona-Pandemie hat zu deutlichen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Nicht für alle Betriebe ließ sich die Entlassung von Mitarbeitenden durch Kurzarbeit vermeiden. Auch Menschen mit Behinderungen waren davon betroffen. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in Deutschland ist im Jahr 2020 auf 11,8 % gestiegen. Damit lag sie deutlich höher als die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote (2020: 7,3%). Bei Menschen mit Behinderungen ist die Dauer der Arbeitslosigkeit länger und der Anteil der Langzeitarbeitslosen deutlich höher. Dies ist aber eher ein Ausdruck von Barrieren in den Köpfen der Unternehmen. Menschen mit Behinderungen einzustellen erfordert, sich mit den Beschränkungen des eigenen Denkens auseinanderzusetzen. Dafür kann es einem Unternehmen zu engagierten Beschäftigten mit viel Potential verhelfen.

Die privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Berlin wiesen im Jahr 2020 mit einer Beschäftigungsquote von nur 3,5 % ein unterdurchschnittliches Engagement auf, bei den öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern lag die Quote bei 7,8 %. Hinzu kommt, dass in Berlin mehr als ein Drittel (34,5 %) der Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen nicht einen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten (Bund: 25,8 %).

Gemeinsam mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit hatte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Jahr 2021 ein zusätzliches Arbeitsmarktprogramm für Berlin beschlossen, das Unternehmen, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss mit einer Zuweisung (Arbeitsplatzunterstützung) in Höhe von 20 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts fördert. Das Inklusionsamt hilft, Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Zu den Leistungen gehören u. a. die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen, die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen.

Arbeitssenatorin Katja Kipping: „Wir wollen, dass mehr Menschen mit Behinderungen den Zugang zum regulären Arbeitsmarkt finden. Der Senat hat sich deshalb vorgenommen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen über die gesetzlich vorgeschriebene Quote hinaus beschäftigen, besser zu fördern. Es darf nicht sein, dass Betriebe lieber eine Ausgleichsabgabe zahlen als Menschen mit Behinderungen einzustellen. Um den Druck zu erhöhen, muss der Bund jetzt liefern und die im Koalitionsvertrag angekündigte vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene Betriebe einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen Menschen mit Behinderungen beschäftigen.“

*Berlins Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Christine Braunert-Rümenap*f: „Leider wird oftmals das Vorhandensein eines Grades der Behinderung mit einer Leistungseinschränkung gleichgesetzt. Menschen mit Behinderungen sind jedoch im Durchschnitt besser qualifiziert als Erwerbslose ohne Behinderung. Menschen mit Behinderungen bleiben als Fachkräfte noch zu oft unerkannt, obwohl so gut wie in jeder Branche Fachkräfte dringend gebraucht werden. Hier ist deutlich mehr Aufklärung nötig.“

Im Mai 2022 waren in Berlin insgesamt 173.098 Arbeitslose gemeldet. Das waren 3.619 weniger als im Vormonat und 31.280 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote beträgt 8,5 %. Sie lag damit 0,2 Prozentpunkte unter dem Vormonatswert und um 1,6 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres. Hinzu kommen noch all diejenigen, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten, weil sie an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind.

Informationen für Betriebe und Beschäftigte beim Inklusionsamt:
www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/

Beratungsstelle Inklusion bei der Handwerkskammer:
www.hwk-berlin.de/artikel/inklusionsberatung-91,0,336.html