Qualifizierung und Coaching: Berlin schützt Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit
Pressemitteilung vom 01.04.2021
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Das Land Berlin will in der andauernden Corona-Krise Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit als Folge von Entlassungen schützen, wenn sie in Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sowie in Unternehmen der Sozialwirtschaft tätig sind. Zu diesem Zweck tritt am 1. April die „Verwaltungsvorschrift des Landes Berlin zur Förderung des Beschäftigtentransfers für kleine Unternehmen und für Unternehmen der Sozialwirtschaft“ in Kraft.
Das Land Berlin unterstützt auf dieser Grundlage Projekte des Beschäftigtentransfers (Transfergesellschaften), die für Beschäftigte in kleinen Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft eine Alternative zur sonst eintretenden Arbeitslosigkeit darstellen können. Das Land Berlin gewährt Zuschüsse, um eine Wiedereingliederung der betroffenen Beschäftigten in eine neue Arbeit zu unterstützen.
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift erfüllt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ihre im September 2020 im Senatsbeschluss zum „Handlungskonzept zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt in Berlin“ gegebene Zusage, um mit diesem Förderinstrument unvermeidbar gewordene Prozesse des Strukturwandels für kleine Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft so sozialverträglich wie möglich ausgestalten zu können.
Senatorin Elke Breitenbach: „Transfergesellschaften sind in erster Linie ein Instrument der betrieblichen Sozialpartnerinnen und -partner, und das soll auch so bleiben. Sie werden aus Mitteln des Sozialplans finanziert, bei Insolvenzen aus der Insolvenzmasse. Die Bundesagentur für Arbeit stellt für längstens ein Jahr das so genannte Transfer-Kurzarbeitergeld für diejenigen Beschäftigten zur Verfügung, die in eine Transfergesellschaft wechseln wollen. Im Land Berlin sind aber gerade die kleinen Unternehmen derzeit in großen Schwierigkeiten. Für sie verschärft sich der Druck des Strukturwandels durch die andauernde Corona-Pandemie noch einmal sehr. Wir wollen speziell bei diesen Unternehmen vermeiden, dass man dort zwar die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit erfüllt und mit der Gründung einer Transfergesellschaft soziale Verantwortung zeigen will, in den Transfer-Sozialplänen oder in der Insolvenzmasse aber nicht genug Geld für wirkungsvolles Coaching und notwendige Qualifizierung bereitsteht. In diesen Fällen bieten wir Unterstützung an.“
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Förderung des Transfer-Kurzarbeitergelds durch die Bundesagentur für Arbeit ist sichergestellt.
- Die finanziellen Mittel in Transfer-Sozialplänen oder in der Insolvenzmasse für ein professionelles Coaching und notwendige Qualifizierungsmaßnahmen während der Zeit der Transfergesellschaft reichen nicht aus.
- Die Förderung ist auf Beschäftigte in Transfergesellschaften mit Hauptwohnsitz in Berlin beschränkt, sofern sie während der Laufzeit des Transfers für Coaching und Vermittlung ohne Einschränkung zur Verfügung stehen. Sofern dies gewährleistet ist, können in Ausnahmefällen maximal 10 Prozent der Beschäftigten einer geförderten Transfergesellschaft ihren Hauptwohnsitz auch außerhalb Berlins haben.
Die Träger der Projekte des Beschäftigtentransfers können die Förderung direkt beim arbeitsmarktpolitischen Dienstleister des Landes Berlin, der zgs consult GmbH, beantragen. Für die Qualifizierungsmaßnahmen, sofern diese nicht von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden können, ist ein Kostenrahmen von maximal 1.000 Euro pro in die Transfergesellschaft eintretenden Beschäftigten vorgesehen. Eine über Coaching und die Qualifizierung hinausgehende Landesförderung ist nicht möglich.
Kontakt:
zgs consult GmbH
Bernburger Straße 27 in 10963 Berlin
Tel.: 030 28409 – 515
E-Mail: k.glante@zgs-consult.de
www.zgs-consult.de
Ansprechpartner ist auch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales:
Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung, Referat II C
Oranienstraße 106 in 10969 Berlin
Stichwort: Beschäftigtentransfer
Tel.: 030 9028-1464