Berlin will Hartz-IV-Sanktionen für junge Erwachsene und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen abschaffen - Bundesratsinitiative steht erneut zur Abstimmung
Pressemitteilung vom 17.09.2020
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Auf der Tagesordnung des Deutschen Bundesrates am Freitag, 18. September, steht erneut eine Initiative des Landes Berlin, in der es um eine Verbesserung der sozialen Situation von Leistungsbeziehenden (SGB II) geht.
Nachdem ein erster Antrag im Juli 2020 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat, kommt die Berliner Initiative nun erneut zur Abstimmung.
Konkret geht es um folgende Punkte einer Gesetzesänderung in den Sanktionsvorschriften im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).
- Streichung von Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Ausschluss von Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.
Dazu sagt Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales:
„Der Regelbedarf von SGB-II-Leistungsbeziehenden reicht kaum zum Leben. Wenn Leistungskürzungen dazu kommen, sind viele in ihrer Existenz bedroht. Das müssen wir ändern. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren sind die Sanktionsregelungen besonders hart: die erste sogenannte Pflichtverletzung führt zum Wegfall der Regelleistung; die zweite innerhalb eines Jahres zum Wegfall der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dies darf nicht sein. Diesen Menschen droht Wohnungslosigkeit. Ein Dach über dem Kopf gehört jedoch zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Junge Menschen bedürfen der gezielten Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung, anstatt sie zu sanktionieren. Bei Kindern aus einkommensschwachen Familien liegt bereits häufig ein Mangel in der Versorgung mit existenziellen Gütern vor: Wohnraum ist beengt, gesundes Essen ist oftmals viel zu teuer und an soziale und kulturelle Teilhabe ist in vielen Fällen nicht zu denken.“