Abgelaufene berlinpässe behalten ihre Gültigkeit - Sonderregelung zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S wegen Corona-Krise verlängert
Pressemitteilung vom 24.04.2020
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen, behalten erst einmal ihre Gültigkeit und werden vorerst nicht verlängert. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Das Verfahren ist vorerst befristet bis zum 31. Mai 2020, kann bei Bedarf jedoch entsprechend verlängert werden.
Zum berechtigten Personenkreis zählen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz, den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.