Zum aktuellen Stand der Nachnutzung von Tempohomes und Containerstandorten in den Berliner Bezirken
Pressemitteilung vom 13.01.2020
Zum aktuellen Stand der Nachnutzung von Tempohomes und Containerstandorten in den Berliner Bezirken
Zur aktuellen Berichterstattung über die Tempohomes und Containerstandorte zur Unterbringung von Geflüchteten, insbesondere im Tagesspiegel vom 13.01.2020, stellt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) folgendes richtig:
Tempohomes (ab 2016) und Containerstandorte (ab 2014) wurden in Berlin zur temporären Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Die Containerstandorte und Tempohomes sollen nach Freizug der Geflüchteten nicht automatisch zurückgebaut werden, sondern in unterschiedlicher Art weitergenutzt werden. Hierzu wurde am 4. Juni 2019 ein Senatsbeschluss nach Beteiligung des Rates der Bürgermeister gefasst, in dem verschiedene Möglichkeiten der Weiternutzung festgelegt wurden, die zu prüfen waren. Im Laufe des Jahres 2019 wurden hierzu durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Gespräche geführt. An den Gesprächen nahmen neben dem Staatssekretär für Integration die jeweiligen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister bzw. die zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte sowie Vertretungen der Senatsverwaltung für Finanzen, der Berliner Immobiliengesellschaft mbH (BIM) und des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten teil.
Die für die temporäre Nutzung erteilten Baugenehmigungen nach dem Flüchtlingsbaurecht liefen jeweils drei Jahre nach Baubeginn aus. Für jede Art der Weiternutzung entweder für Geflüchtete oder zum Beispiel als Stadtteilzentrum oder für die Kältehilfe ist eine Baugenehmigung erforderlich. Daher wurden von der BIM entsprechende Anträge für eine weitere Laufzeit von drei Jahren gestellt. Das heißt nicht, dass über den gesamten Genehmigungszeitraum eine faktische Nutzung zur Unterbringung für Geflüchtete erfolgt. Entsprechend den Gesprächsergebnissen wurden nachfolgende Termine bzw. Verfahrensweisen für die weitere Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete festgelegt, wobei der dauerhaften Nachnutzung für soziale Infrastruktur (Wohnen, Schule, Kita) Vorrang eingeräumt wurde:
Bezirk Tempelhof-Schöneberg- Tempohome Columbiadamm (1024 Plätze) – Freizug entsprechend dem Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes erfolgt – Rückbau dauert noch an.
- Tempohome Zossener Straße (256 Plätze) – Freizug zur Gewährung der Baufreiheit für Wohnungsbau erfolgt.
- Tempohome Dingolfinger Straße (256 Plätze) Freizug erfolgt. Zeitraum bis zur Baufreiheit als Schulstandort noch in Abstimmung.
- Containerstandort Blumberger Damm (400 Plätze) – Fortführung Unterkunft für Geflüchtete bis Januar 2021 (Umzug MUF Murtzahner Ring nach dessen Fertigstellung angestrebt).
- Tempohome Buchholzer Straße (512 Plätze) Freizug erfolgt. Hier wird geprüft, ob eine Zwischennutzung für soziale und kulturelle Zwecke möglich ist.
- Containerstandort Großcurthstraße (554 Plätze) wird bis zum 30.06.2020 als Unterkunft für Geflüchtete fortgeführt, anschließend Gewährung Baufreiheit Schulneubau.
- Tempohome Siverstorpstraße (256 Plätze) wird bis Juli 2020 als Unterkunft für Geflüchtete fortgeführt. Der Bezirk wird den Standort als Drehscheibe für Schulsanierung / Schulneubau nutzen.
- Containerstandort Hausvaterweg (280 Plätze) wird bis Juni 2021 weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete genutzt. Anschließend für temporäre Zwischennutzung durch Dritte offen.
- Tempohome Hohenschönhauser Straße (256 Plätze) wird bis August 2020 weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, Nachnutzung für Schule / Sportflächen.
- Tempohome Wollenberger Straße (256 Plätze) wird bis Juni 2021 weiterhin für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Nachnutzung Wohnungsbau, Schule, Kita.
- Containerstandort Alfred-Randt-Straße (386 Plätze – nach Brandschaden noch rund 200 Plätze nutzbar) soll möglichst bis zur Fertigstellung des MUF Salvador-Allende-Straße genutzt werden.
- Tempohome Quittenweg (256 Plätze) – Gespräche dauern noch an – SenIAS strebt Weiternutzung des Standortes bis 31.12.2020 an.
- Containerstandort Ostpreußendamm (296 Plätze) wird bis 31.12.2025 weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete genutzt.
- Containerstandort Hohentwielsteig (340 Plätze) wird bis 31.12.2025 weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete genutzt.
- Tempohome Finckensteinallee (256 Plätze) weitere Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete von der Baufreiheit für Errichtung Bundesarchiv abhängig.
- Tempohome Lissabonallee (256 Plätze) wird mindestens bis Juni 2020 und spätestens zur Gewährung Baufreiheit für geplante Sportstätte als Unterkunft für Geflüchtete genutzt – angestrebt ist Umzug in MUF Beelitzhof.
- Tempohome Oranienburger Straße (256 Plätze) wird bis Dezember 2021 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, Nachnutzung durch Wohnungsbau.
- Tempohome Fritz-Wildung-Straße (256 Plätze) wird bis Juni 2021 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, zur weiteren Nutzung werden Anfang 2021 Gespräche geführt, Bezirk beabsichtigt Wiederherstellung einer Sportfläche.
- Tempohome Karl-Marx-Straße (160 Plätze) wird bis 30.04.2025 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt.
- Tempohome Gerlinger Straße (490 Plätze) wird bis zum 30.04.2020 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, bis dahin erfolgt Freizug zur Gewährung von Baufreiheit für Wohnungsbau.
- Tempohome Am Oberhafen (256 Plätze) wird vorerst bis zum 30.06.2020 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, weitere Nutzung darüber hinaus noch in Abstimmung mit Vermieter.
- Tempohome Am Rohrdamm (256 Plätze) wird bis März 2021 als Unterkunft für Geflüchtete genutzt, anschließend Freizug für Baufreiheit ab August 2021 für Schulneubau.
- Tempohome Alte-Jakob-Straße wird mindestens bis zum Dezember 2021 weiter zur Unterbringung für Geflüchtete genutzt – bis zur Baufreiheit für Wohnungsbau und Errichtung des MUF in der Alte-Jakob-Straße.