Ziel des Landesbeirats ist es, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten zu verbessern und auf ihre Gleichstellung hinzuwirken. Er berät und unterstützt den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Dies ist im § 6 des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) geregelt.
In den Sitzungen des Beirats werden bestehende juristische, politische sowie gesellschaftliche Mängel thematisiert, diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, die den zuständigen Senatsverwaltungen, dem Abgeordnetenhaus oder anderen Dienststellen bzw. Einrichtungen zugeleitet werden. Eine Übersicht über die in den Sitzungen des Landesbeirats behandelten Themen und der Wortlaut wichtiger gefasster Beschlüsse finden Sie auf den Internetseiten des Beirats.