Die Aufgaben der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind in § 5 LGBG zusammengefasst. Danach hat sie darauf hinzuwirken, dass die Verpflichtung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Bild: SenIAS
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