Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie ist dreistufig aufgebaut und besteht aus
- den Arbeitsgerichten (Eingangsgericht für alle Rechtsstreitigkeiten unabhängig vom Streitgegenstand und dessen Wert),
- den Landesarbeitsgerichten (Rechtsmittelinstanz) und
- dem Bundesarbeitsgericht (Rechtsmittelinstanz).
Die Berliner Gerichte für Arbeitssachen (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin) gehören dem Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen an.