Müller zu 50 Jahren BAföG: Förderung muss wieder alle erreichen, die darauf angewiesen sind
Pressemitteilung vom 26.03.2021
Vor 50 Jahren, im März 1971, hat Bundeskanzler Willy Brandt den Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz BAföG, an den Deutschen Bundestag übergeben. Nach Beschluss im Bundesrat konnte das Gesetz zum 1. September 1971 in Kraft treten. Mit diesem wegweisenden Gesetz wurde einheitlich in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung geschaffen. Von ihm profitierten viele Generationen von Studierenden, seit 1991 auch Studierende in den fünf ostdeutschen Bundesländern. Im Jahr 2015 hat der Bund die Finanzierung des BAföG zu 100 Prozent übernommen.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, zum 50. Jubiläum des BAföG: „Das BAföG gehört zu den zentralen Errungenschaften unseres Bildungssystems. Über ein halbes Jahrhundert hat es vielen Generationen von jungen Menschen den Weg zum Studium geebnet, sie beim Schulbesuch oder in der Ausbildung unterstützt und damit für mehr Chancengleichheit in unserem Land gesorgt. Die Entscheidung für das Einschlagen eines Bildungswegs oder für die Aufnahme eines Studiums darf in Deutschland nicht von der sozialen Herkunft oder der finanziellen Situation des Elternhauses abhängen. Diesem Anspruch muss das Bundesausbildungsförderungsgesetz auch in Zukunft gerecht werden und dafür sind echte Reformschritte überfällig. Denn die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Zahl der Antragsberechtigten und Geförderten sinkt, in Berlin und deutschlandweit. Nicht etwa, weil die Unterstützung durch das BAföG nicht mehr notwendig ist, sondern weil seine Förderkriterien mit den Lebensrealitäten nicht schritthalten, und daran vermochten auch die letzten Anpassungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wenig zu ändern. Eine echte Trendumkehr bleibt bisher aus. Das BAföG muss wieder all diejenigen erreichen, die darauf angewiesen sind. Das sind wir als Gesellschaft den künftigen Generationen von Schülerinnen, Schülern und Studierenden schlichtweg schuldig.“
Bei der Einführung vor 50 Jahren wurde das BAföG Studierenden als Vollzuschuss gewährt und musste nicht zurückgezahlt werden. Heute beinhaltet die Förderung einen Zuschuss von 50 Prozent, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Kurz nach der Einführung des BAföG erhielten fast die Hälfte aller Studierenden eine BAföG-Förderung, heute sind es bundesweit etwa 11 Prozent. Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg wurden in Berlin 2019 etwa 32.000 Personen gefördert, über 23.000 davon Studierende und knapp 9.000 Schülerinnen und Schüler. 200 Mio. Euro wurden 2019 an sie ausgezahlt.