Qualitäts- und Innovationsoffensive an Berliner Hochschulen: 56 Mio. Euro für Fachkräftesicherung, Digitalisierung und besseren Zugang zum Studium
Pressemitteilung vom 25.01.2021
Insgesamt 56 Mio. Euro fließen bis 2024 in die Qualitäts- und Innovationsoffensive an den Hochschulen in Berlin. Das Programm ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“, den Bund und Länder vereinbart haben. Gemeinsames Ziel ist, das hohe Niveau der Studierendenzahlen zu halten und Studierenden wie Lehrenden beste Rahmenbedingungen zu bieten. Einen Fokus legt das Land Berlin dabei auf die Sicherung von Fachkräften im Gesundheitsbereich, auf den weiteren Ausbau der Digitalisierung in Studium und Lehre sowie die Stärkung von Vielfalt und Durchlässigkeit in der Hochschulbildung. So sollen etwa Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge ausgebaut, das Duale Studium weiterentwickelt und mehr Angebote für Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung geschaffen werden. Finanziert werden zudem Maßnahmen, die den Studienerfolg von Studierenden fördern und besonders internationale Studierende und Geflüchtete im Studium unterstützen. Bei der Umsetzung aller Maßnahmen der Qualitäts- und Innovationsoffensive gilt die Förderung der Chancengleichheit und die Gewährleistung guter Beschäftigungsbedingungen als verbindliche Querschnittsaufgabe.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller: „Mit rund 200.000 Studierenden gehört die Brain City Berlin zu den weltweit beliebtesten Studienorten. Mit der Qualitäts- und Innovationsoffensive bauen wir ganz gezielt Maßnahmen an unseren Hochschulen aus, die die Qualität von Studium und Lehre stärken, und setzen dabei Akzente in den Bereichen, die für Berlin besonders wichtig sind. Dazu gehört die Sicherung von Fachkräftebedarfen und insgesamt eine höhere Durchlässigkeit im Bildungsbereich. Wir wollen echte offene Hochschulen, die den Weg zum Studium auch für diejenigen ebnen, die über kein Abitur verfügen oder nur in Teilzeit studieren können. Nicht zuletzt treiben wir den Ausbau der Digitalisierung weiter voran und sorgen sowohl für eine leistungsfähige Infrastruktur als auch für die notwendige Qualifizierung der Lehrenden.“
Schwerpunkte der Qualitäts- und Innovationsoffensive:
Fachkräftesicherung (Fördervolumen: 6 Mio. Euro): In Ergänzung zu der mit den Hochschulverträgen finanzierten Akademisierung von Gesundheitsberufen sollen die Studienkapazitäten für Gesundheitsberufe weiter ausgebaut werden, um damit den Fachkräftebedarfen zu begegnen. Die Fördermittel werden vor allem zum Ausbau des Studiengangs Hebammenwissenschaft eingesetzt. Unterstützt werden außerdem die Ausbildungsreformen in der Psychotherapie und der Zahnmedizin.
Qualität der Lehre / Offene Hochschule (Fördervolumen 28 Mio. Euro): Die Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Ausrichtung der Hochschulen auf die zunehmende Heterogenität der Studierenden soll erhöht werden. Dazu gehört die Entwicklung und Durchführung von neuen, schulnotenunabhängigen Studierendenauswahlverfahren und die Gestaltung der Übergänge zwischen Schule und Hochschule. Die Hochschulen bauen hierfür spezielle Orientierungs- und Beratungsangebote aus, dazu gehört zum Beispiel die adressatengerechte Information vor dem Studium, die Etablierung von Self-Assessments und Studieneingangsphasen sowie die Unterstützung der Studierenden im Studienverlauf. Auch sollen Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge ausgebaut werden und um Angebote für Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ergänzt werden. Darüber hinaus gilt dem Studienerfolg in den MINT-Fächern sowie der qualitativen Weiterentwicklung des dualen Studiums besonderes Interesse.
Digitalisierung und Innovation (Fördervolumen 22 Mio. Euro): Die Hochschulen werden bei Maßnahmen zum Ausbau ihrer digitalen Lehr- und Prüfungsformate unterstützt, um deren Verfügbarkeit nachhaltig zu erhöhen. Die notwendige Infrastruktur soll ausgebaut und die Kompetenzen und Qualifikationen der Lehrenden gefördert werden. Hierfür sollen auch die Angebote des Berliner Zentrums für Hochschullehre (BZHL) weiterentwickelt werden. Besonderes Augenmerk gilt der Umsetzung von Projekten in hochschulübergreifender Zusammenarbeit sowie innovativen Konzepten zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen.
Die Förderung der Chancengleichheit und die Gewährleistung guter Beschäftigungsbedingungen sind eine Querschnittsaufgabe in allen Förderlinien und werden bei der Umsetzung aller Maßnahmen berücksichtigt.
Zur weiteren Umsetzung des Zukunftsvertrages hat das Land Berlin bereits am 11. Juni 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 15,4 Mio. Euro im Rahmen des Sonderprogramms „Beste (Lehrkräfte-) Bildung für Berlin“ bereitgestellt, um durch struktur- und qualitätsverbessernde Maßnahmen sowohl die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen weiter zu erhöhen, als auch die Qualität der Lehrkräftebildung an den vier lehrkräftebildenden Universitäten zu verbessern.
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Qualitäts- und Innovationsoffensive der Berliner Hochschulen (Zweite Förderphase)