8,1 Milliarden Euro für Hochschulen und Charité – Verträge 2018-2022 treten in Kraft
Pressemitteilung vom 16.01.2018
Mit dem heutigen Dienstag treten die neuen Hochschulverträge und der Charité-Vertrag in Kraft. Sie regeln die Finanzierung der elf staatlichen Berliner Hochschulen und der Charité – Universitätsmedizin Berlin für die Jahre 2018-2022 mit einem Gesamtvolumen von 8,1 Milliarden Euro. Die neuen Vereinbarungen wurden bei einer feierlichen Zeremonie im Roten Rathaus durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, und die Leitungen der Berliner Hochschulen und der Charité unterzeichnet. Zuvor haben der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus den Verträgen zugestimmt. Erstmals haben diese eine Laufzeit von fünf Jahren, wodurch die Planungssicherheit der Hochschulen und der Charité verbessert wird. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sehen sie zudem jährliche Budgetsteigerungen um 3,5 Prozent vor. Die Einzelverträge sind auf der Webseite der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung einsehbar.
Dazu Michael Müller: „Unsere Hochschulen und die Charité sind von herausragender Bedeutung für eine dynamische Entwicklung unserer Stadt. Sie sind Impulsgeberinnen für die Wirtschaft, die Kultureinrichtungen und für die medizinische Versorgung der Berlinerinnen und Berliner. Sie stärken unsere Innovationskraft und bilden junge Menschen für die Bedarfe unserer wachsenden Metropole aus. Mit den in Rekordzeit ausgehandelten Verträgen setzen wir neue Maßstäbe. Wir bekennen uns ausdrücklich zu der tragenden Rolle von Wissenschaft und Forschung und erhöhen die notwendigen Investitionen deutlich. Damit fördern wir nicht nur die Leistungskraft der Berliner Hochschulen und der Charité, sondern sorgen auch für bessere Bedingungen für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beschäftigte.“
Prof. Dr. Peter-André Alt, Vorsitzender der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) und Präsident der Freien Universität Berlin: „Mit den unterzeichneten Hochschulverträgen erhalten die Universitäten und Hochschulen nach gut zwanzig Jahren erstmals wieder eine nennenswerte jährliche Zuschusserhöhung in Höhe von 3,5 Prozent. Wir sehen darin eine Anerkennung der erbrachten Leistungen und Stärke der Berliner Universitäten und Hochschulen. Die Hochschulen haben trotz der in den vergangenen Jahrzehnten schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen mit ihren Leistungen in Lehre und Forschung Berlin zu einem international renommierten Wissenschaftsstandort gemacht, an dem Menschen aus aller Welt studieren, forschen, lehren und arbeiten.“
Prof. Dr. Karl Max Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der Charité-Universitätsmedizin Berlin: „Berlin hat sich in den letzten Jahren zu einer Wissenschaftsmetropole entwickelt, deren Anziehungskraft es erlaubt, Spitzenwissenschaftler aus der ganzen Welt nach Berlin zu holen. Es ist dem Land Berlin – vertreten durch den Senat und das Abgeordnetenhaus – zu verdanken, dass nach einer Phase der Zurückhaltung deutlich mehr Mittel in den Wissenschaftssektor investiert wurden. Wir an der Charité hoffen sehr, dass dieser Weg langfristig fortgesetzt wird.“
Prof. Dr. Andreas Zaby, Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht und Sprecher der Fachhochschulen in der LKRP: „Dieser Vertrag stärkt die Fachhochschulen, das ist wichtig, denn unsere Absolventinnen und Absolventen werden in Berlin dringend benötigt. Unsere angewandte Forschungsarbeit und der Transfer der Ergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft werden davon profitieren, dass erstmals Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziert werden. Auch die Vereinbarung zu kooperativen Promotionen mit den Universitäten ist ein entscheidender Schritt nach vorne.“
Prof. Martin Rennert, Präsident der Universität der Künste Berlin, Sprecher für die Kunsthochschulen in der LKRP: „Die Verhandlungen haben gezeigt, dass Berlin die zentrale Bedeutung auch der Kunst und Kunstausbildung erkannt und verstanden hat und diese Erkenntnis mit einer nachhaltigen Finanzierung zu unterlegen bereit ist.“
Die finanzielle Ausstattung der elf staatlichen Hochschulen wird im Vertragszeitraum um knapp 650 Mio. Euro erhöht. Im Jahr 2022 wird so das Gesamtvolumen auf 1,4 Milliarden Euro ansteigen, das bedeutet im Jahr 2022 ein Plus von 221 Mio. Euro verglichen mit dem Stand 2017. Der Mittelaufwuchs der Charité beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 114 Mio. Euro. Im Jahr 2022 steigt der Zuschuss an die Charité damit auf 246,8 Mio. Euro, verglichen mit 207,8 Mio. Euro im Jahr 2017. Zudem soll die 3,5-prozentige Steigerung ab 2019 auch erstmals für die allgemeinen Zuschüsse für Investitionen an den Hochschulen und der Charité gelten.
Vereinbart sind darüber hinaus Verbesserungen bei Studien- und Beschäftigungsbedingungen. So soll der Anteil unbefristeter Verträge bei dem aus Landesmitteln beschäftigten wissenschaftlichen Personal im akademischen Mittelbau bis 2020 mindestens 35 Prozent betragen, zudem wird die Vergütung für Lehrbeauftragte deutlich erhöht. Erstmals wird in den Verträgen eine gezielte Förderung von Digitalisierungs- und Open-Access-Maßnahmen vereinbart. Die Hochschulen erhalten hierfür zusätzlich 28 Mio. Euro, an die Charité fließen für diesen Zweck 6,1 Mio. Euro.
Für den umfangreichen Ausbau der Lehrkräftebildung werden den Universitäten über die Verträge zusätzlich 70 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fachhochschulen werden mit der Finanzierung von zusätzlichen Stellen im Mittelbau gestärkt, die Universitäten und die Charité erhalten einen Innovationsfonds für die Unterstützung des Verbundantrags im Exzellenzstrategie-Wettbewerb. Weitere Impulse werden an den Universitäten unter anderem in den Bereichen der Integrations- und Migrationsforschung, der islamischen Theologie und der Friedens-, Konflikt- und Terrorismusforschung gesetzt.
Im Charité-Vertrag wird die Fortführung der Kooperation mit dem Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin (MDC) im Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) festgehalten. Die Initiative zur Entwicklung und Implementierung von Alternativmethoden zu Tierversuchen in Kooperation mit den Berliner Hochschulen und dem MDC wird mit 8,6 Mio. Euro gefördert. Für die Ausbildung von Pflegefachkräften wird die Charité einen neuen Studiengang einrichten und erhält hierfür im Rahmen des Vertrags insgesamt 7,9 Mio. Euro. Für die Weiterentwicklung der Berlin School of Public Health in Kooperation mit Berliner Hochschulen sieht der Vertrag 2,5 Mio. Euro vor. Zur Unterstützung des Aufbaus einer Einrichtung für Palliativmedizin werden im Vertrag 1,25 Mio. Euro bereitgehalten. Für die geplante Überführung der Charité Facility Management GmbH (CFM) als Tochter der Charité in öffentliches Eigentum wird die Prüfung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten durch das Land vereinbart.
Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin im Jahr 1997 das Instrument der Hochschulverträge eingeführt und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Die Verträge regeln die Finanzierung und Entwicklung der staatlichen Hochschulen und der Charité in Berlin und werden zwischen den einzelnen Institutionen und dem Land Berlin geschlossen. Dabei wird die Höhe der finanziellen Zuschüsse von der Erfüllung konkreter Zielvorgaben abhängig macht, die mit den Institutionen ausgehandelt werden. Die Hochschulen und die Charité verpflichten sich dabei zu einem Leistungs- und Berichtswesen. Dieses wurde in den aktuellen Verhandlungen im Sinne eines Bürokratieabbaus überprüft und auf die wesentlichen Bestandteile reduziert.