Bund führt das kostenlose Bürger*innentesten zum 13. November wieder ein

Pressemitteilung vom 13.11.2021

Am Samstag, den 13. November 2021 tritt die Coronavirus-Testverordnung des Bundes vom 12. November 2021 in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass generell asymptomatische Bürger*innen mindestens einmal pro Woche eine kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (sogenannte Schnelltests) in Anspruch nehmen können.

Bürger*innen können sich sowohl in den 12 senatseigenen Teststellen als auch in den gewerblichen Teststellen testen lassen. Anspruch auf eine kostenlose PCR-Nachtestung besteht grundsätzlich nur in den senatseigenen Testzentren. Die gewerblichen Teststellen führen in der Regel keine PCR-Nachtestung durch. Einzige Ausnahme: In einer gewerblichen Teststelle wurde eine Person positiv durch einen Schnelltest getestet und erhält nun direkt vor Ort den kostenlosen PCR-Test.

Ausschließlich über die senatseigenen Testzentren haben folgende Personengruppen weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen PCR Test:

• Bedürftige, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und an einer 2G-Veranstaltung teilnehmen möchten,
• Personen, deren zuvor außerhalb einer Teststelle durchgeführte Schnelltest in Eigenanwendung positiv ist,
• Personen, deren Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt,
• Personen, die vom Gesundheitsamt oder von den behandelnden Ärzt*innen offiziell als Kontaktpersonen festgestellt wurden.

Online können die Teststellen unter https://www.direkttesten.berlin/ bzw. https://www.berlin.de/corona/testzentren/ eingesehen werden.

Die Leistungserbringer rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen und die Sachkosten jeweils mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
pressestelle@sengpg.berlin.de