Dritte Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ab heute in Kraft

Pressemitteilung vom 24.06.2021

Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, hat die Dritte Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung erlassen. Diese löst die bisher geltende Zweite Pflegemaßnahmen-Covi-19-Verordnung ab.

Die Dritte Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung enthält unter anderem Änderungen der Besuchsregelungen. So können weiterhin Besuche täglich stattfinden, es gelten dabei die Obergrenzen der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Veranstaltungen können unabhängig der Impfquote stattfinden. Regelungen zu Veranstaltungen (insb. Abstandsregelungen) der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden grundsätzlich übernommen, unter bestimmten Umständen kann von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, abgewichen werden.

Die Tagespflege darf darf ab dem 01. August 2021 ihre Kapazität auf mehr 50% erhöhen. Um dabei weiterhin den Infektionsschutz zu gewährleisten, ist der Zutritt zur Einrichtung nur für vollständig geimpfte, genesene oder in der Einrichtung negativ getestete Gäste zulässig.

Die Testung von geimpftem oder genesenem Personal im stationären und ambulanten Bereich wird nicht mehr angeordnet.

Pressekontakt: Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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