Berlin beginnt Impfungen der 3. Prioritätsgruppe
Pressemitteilung vom 30.04.2021
Ab dem 3. Mai öffnet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Coronavirus-Schutzimpfungen für Angehörige der dritten Gruppe mit erhöhter Priorität gemäß §4 der Coronavirus-Impfverordnung.
Aus diesem Anlass wird das Buchungsverfahren umgestellt. Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung unter service.berlin.de/corona/ nicht mehr erforderlich. Bei der Terminvereinbarung Online oder auch bei der Terminvereinbarung über die Hotline unter (030) 9028-2200 muss lediglich angegeben werden, welche Art von Nachweis bei der Impfung vorgelegt werden wird.
Zur dritten Priorität gehören die folgenden Gruppen:
- Berlinerinnen und Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können sich entweder bei Ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der sechs Berliner Impfzentren einen Termin vereinbaren.
- Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht, wenden sich nach Möglichkeit an ihre Haus- bzw. Fachärztinnen und -ärzte für einen Impftermin.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen pflegebedürftiger Personen, soweit sie nicht bereits über die Pflegestützpunkte einen Impftermin haben, können sich entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren. (Für die Bestimmung einer Kontaktperson steht als Anlage eine Vorlage zum Download zur Verfügung.)
- Wahlhelfende warten, bis sie ihre Bescheinigung bekommen haben, und können sich dann entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren.
- Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur sollen in wenigen Wochen über die betriebsärztlichen Strukturen geimpft werden. Oder sie lassen sich bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen, buchen einen Termin online oder vereinbaren einen Termin über die Hotline für eines der Impfzentren. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalist*innen können ihren Presseausweis als Nachweis einsetzen.
- Mitarbeitende der Berliner Verwaltungen sind nur impfberechtigt, insoweit sie in besonders relevanter Position tätig sind. Darüber bestimmt die jeweilige Dienststellenleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat. Zunächst ist die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen auf 12 % der Beschäftigten begrenzt. Der Senat rechnet jedoch für Juni mit der Freigabe der Impfpriorisierung. Die bezirklichen Jugendämter stehen jedoch schon komplett zur Impfung an.
- Des Weiteren können sich Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und im Lebensmittelhandel tätig sind entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online vereinbaren oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren. Vor Ort ist die Priorisierung durch eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitsgebers nachzuweisen.
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Die gute Impfkampagne in Berlin wird mit dem Öffnen der Priorisierungsgruppe drei weiter vorangetrieben. Es ist gut, dass wir jetzt auch die über 60-Jährigen einladen können und vor allen Dingen denjenigen ein Impfangebot machen können, die in entscheidenden Positionen für unser Gemeinwesen arbeiten.“
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
pressestelle@sengpg.berlin.de
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Bestimmung einer Kontaktperson gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 3 Corona-Impfverordnung