Corona-Anlaufstellen für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
Pressemitteilung vom 25.03.2021
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat ein Verfahren für die Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen entwickelt, die nicht über Pflegedienste oder Pflegekassen zu einem Impftermin eingeladen werden konnten. Aktuell sind 130.000 Impfcodes an die ambulanten Pflegedienste zur Weitergabe an die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen verteilt worden.
Pflegebedürftige über 70 Jahren, die in der eigenen Wohnung oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft leben, sowie Vertreter*innen pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher können bis zu 2 enge Kontaktpersonen zur Impfung vorschlagen.
Personen, die nachgewiesenermaßen zu den engen Kontaktpersonen dieser Zielgruppen gehören, können sich per Mail an den Berliner Pflegestützpunkt in der Nähe wenden. Die E-Mail-Adressen des jeweiligen Standortes finden Sie auf der Website der Berliner Pflegestützpunkte.
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
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