Kontaktpersonen von Schwangeren erhalten Impfeinladungen über die behandelnden Gynäkolog*innen
Pressemitteilung vom 17.03.2021
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin geben den Start des Verfahrens bekannt, wie Kontaktpersonen von Schwangeren, die nach Paragraf 3 der Impfverordnung impfberechtigt sind, Impfeinladungen erhalten:
Schwangere wenden sich an ihre behandelnden Gynäkolog*innen, um dort im Rahmen einer Impfberatung maximal zwei enge Kontaktpersonen anzugeben. Gynäkolog*innen melden die Kontaktpersonen ihrer Patientinnen der KV Berlin, die individuelle Impfeinladungen auf den Namen der jeweiligen Kontaktperson generiert. Die Einladungsschreiben werden dann durch die gynäkologische Praxis an die Kontaktpersonen ausgehändigt. Diese enthalten einen Code, mit dem ein Termin zu einer Impfung gebucht werden kann.
KV Berlin und Senatsverwaltung für Gesundheit weisen darauf hin, dass die Einladungsschreiben nach Verfügbarkeit des Impfstoffes generiert werden. Die ersten Einladungsschreiben werden am 23. März zur Verfügung gestellt.
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
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