Senatsgesundheitsverwaltung: Privat versorgte Pflegebedürftige und zwei ihrer Kontaktpersonen bekommen Impfeinladungen

Pressemitteilung vom 12.03.2021

Pflegebedürftige, die nicht durch ambulante Pflegedienste, sondern privat versorgt werden, und zwei von ihnen zu benennende enge Kontaktpersonen können in Zukunft geimpft werden. Pflegediensten sind flächendeckend auch diejenigen Haushalte bekannt, in denen Pflegebedürftige durch nahestehende Personen ohne professionelle Unterstützung versorgt werden. Grundlage dafür ist der regelmäßige Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Geldleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. In Berlin werden diese Beratungsbesuche regelhaft durch die zugelassenen Pflegedienste wahrgenommen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erfasst in diesen Tagen die Bedarfsmeldungen der Pflegedienste, damit die Pflegebedürftigen mit der Vergabe der Impfcodes für jeweils zwei Kontaktpersonen angeschrieben werden können. In einem nächsten Schritt werden auch Pflegebedürftige erfasst, zu denen aus verschiedenen Gründen keine Verbindung zu Pflegediensten besteht.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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