Senatsgesundheitsverwaltung veröffentlicht Hinweise zur Impfung privat versicherter chronisch Kranker

Pressemitteilung vom 10.03.2021

Nach Inkrafttreten der geänderten Corona-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit am 8. Februar 2021, die die Priorisierung der impfberechtigten Personen in Deutschland regelt, wird im Land Berlin derzeit das Verfahren zur Impfung der Personengruppe „chronisch Kranke“ mit hoher Priorisierung umgesetzt.

Während gesetzlich versicherte chronisch kranke Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 18 und 70 Jahren die Impfeinladung der Gesundheitsverwaltung durch die Kassenärztliche Vereinigung zugeschickt bekommen, muss für privat versicherte chronisch kranke Menschen ein anderes Verfahren angewendet werden:

Chronisch Kranke im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i Corona-Impfverordnung im Alter zwischen 18 und 70 Jahren, die privat versichert sind und noch keinen Buchungscode für einen Impftermin haben, können sich eigenständig mit einem ärztlichen Zeugnis (Attest), das ihnen die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe bescheinigt, an die Impfhotline (030/9028-2200) wenden und dort ihre Daten mitteilen. Auf der Grundlage dieser Daten erhält die impfberechtigte Person ein Einladungsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit mit einem Impfcode. Mit diesem Impfcode kann dann ein Impftermin in einem Impfzentrum gebucht werden.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
pressestelle@sengpg.berlin.de