Senat hat Änderung der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung zur Kenntnis genommen

Pressemitteilung vom 23.02.2021

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die Zweite Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an das Berliner Abgeordnetenhaus überwiesen.

Die Zweite Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung löst die Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung vom 13.01.2021, die am 29.01.2021 geändert wurde, ab und enthält grundsätzlich den gleichen Inhalt der bisherigen Verordnung mit folgenden wesentlichen Änderungen:

  • § 15: Befristung der Verordnung bzw. Verlängerung der bisherigen Maßnahmen um 4 Wochen
  • § 10 Abs. 1: Ergänzung der Besuchsregelung.
    Wenn ein Besucher oder eine Besucherin selbst auf eine ständige Begleitung angewiesen ist oder ein Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist, so darf eine Person diesen Besucher oder diese Besucherin beim Besuch begleiten; auch für diese Begleitperson gelten Schutzregeln wie etwa vorherige Testung und Maskenpflicht.
  • § 10 Abs. 4: Zulässigkeit von u. a. Beiratssitzungen und Sprechstunden in Einrichtungen nach Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

Die Zweite Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung wird voraussichtlich am 27.02.21 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, sodass sie am 28.02.21 in Kraft treten würde.

Für das Gültigwerden der Regelung in § 12 (Möglichkeit eines befristeten Besuchsverbots mit Genehmigung des Gesundheitsamtes) bedarf es zusätzlich zur Verkündung auch nach §4 des Berliner Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes eines zustimmenden Beschlusses des Abgeordnetenhauses, da es sich um eine Maßnahme nach § 28 a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes handelt.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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