KORREKTUR!!! Senatsverwaltung für Gesundheit erlässt Änderungen der Krankenhaus-Covid-19-Verordnung
Pressemitteilung vom 10.02.2021
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Hier der richtige Text:
Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, hat Änderungen der Krankenhaus-Covid-19-Verordnung erlassen.
Demnach wird angeordnet, dass Krankenhäuser verpflichtet sind, ihrem patientennah tätigen Personal anzubieten, sich täglich mittels eines PoC-Testes auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen.
Die geänderte Krankenhaus-Covid-19-Verordnung tritt am 14. Februar 2021 in Kraft.
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
pressestelle@sengpg.berlin.de