Senatsverwaltung für Gesundheit erlässt Änderungen der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung
Pressemitteilung vom 04.02.2021
Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, hat Änderungen der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung erlassen.
Danach wird angeordnet, dass sich Personal in stationären- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen ab sofort täglich (in der Regel vor Dienstbeginn) auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen muss. Bewohnende von stationären Einrichtungen werden weiterhin mindestens einmal im Monat, Bewohnende von teilstationären Pflegeeinrichtungen und Bewohnende von stationären Einrichtungen mit kognitiven Einschränkungen mehrmals pro Monat getestet. Zuständig für die Testungen sind die Einrichtungen.
Die geänderte Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung tritt am heutigen 04.Februar 2021 in Kraft.
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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