Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschließt Bund-Länder-Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) - 4 Mrd. Euro für zusätzliches Personal, IT und Fortbildung

Pressemitteilung vom 05.09.2020

Die Gesundheitsministerkonferenz hat unter Vorsitz von Senatorin Dilek Kalayci einen Bund-Länder-Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen, damit dieser die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen kann.
Die aktuelle Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst unerlässlich in einer Schadens- oder Gefahrenlage dieses Ausmaßes ist, um die Auswirkungen auf alle Bereiche des täglichen Lebens wirksam in den Griff zu bekommen.

GMK-Vorsitzende und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Im internationalen Vergleich schauen viele auf Deutschland. Die wichtigste Strategie ist hier die personalintensive Kontaktnachverfolgung. Diese stellt eine Herausforderung für die Gesundheitsämter dar. Um die Gesundheitsämter zu stärken, mehr Personal zu ermöglichen und insbesondere in der IT zu modernisieren sowie als Arbeitgeber noch attraktiver zu machen, ist der ÖGD-Pakt mit 4 Mrd. Euro ein starkes Signal. Wir sind uns in der GMK zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister einig, dass der Personalaufwuchs nachhaltig sein muss und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. Bund und Länder werden sich hierzu Mitte 2023 austauschen.“

Der föderal organisierte Öffentliche Gesundheitsdienst hat in den Ländern in den vergangenen Monaten einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet. Um den ÖGD auch für kommende Herausforderungen zu stärken, wurden u.a. folgende Maßnahmen vereinbart:

  1. Personalaufbau: In einem ersten Schritt dafür Sorge werden bis Ende 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt. Bis Ende 2022 werden in einem weiteren Schritt mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen geschaffen.
  2. Digitalisierung: Bund und Länder sind sich einig, eine gemeinsame Kommunikationsplattform, unter Berücksichtigung bereits bestehender Systeme, wie zum Beispiel SORMAS, bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung zu stellen. Der Bund stellt über die 4 Mrd. Euro hinaus zu diesem Zweck bereits in 2020 Finanzhilfen in Höhe von 50 Millionen Euro technischen Modernisierung des ÖGD zur Verfügung. Die Länder verpflichten sich darüber hinaus, Mindeststandards etwa in den Bereichen Hardware, Software und Informationssicherheit einzuhalten.
  3. Steigerung der Attraktivität des ÖGD: Die Länder streben unter Beachtung der Tarifautonomie an eine attraktive Bezahlung für das ärztliche Personal zu erzielen. Entsprechende Verbesserungen in der Bezahlung sollen im Rahmen des Besoldungsrechts auch für das beamtete ärztliche Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst herbeigeführt werden. Medizinstudierende sollen bereits im Studium stärker an Themen und Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes herangeführt werden. Die Fort- und Weiterbildung wird ausgebaut. Eine gemeinsame Kampagne soll Bürgerinnen und Bürgern den Gesundheitsdienst in seiner Aufgabenbreite und Bedeutung sichtbarer und verständlicher machen.
  4. Umsetzung Internationaler Vorschriften zur Gesundheitssicherheit: Der Bund stellt 50 Mio. Euro für ein Förderprogramm zur Umsetzung internationaler Vorschriften bereit, um eine schnelle Reaktion etwa auf zukünftige Pandemien sicherzustellen.

Den Wortlaut des Paktes finden Sie unten.

Pressekontakt: Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
pressestelle@sengpg.berlin.de

  • Pakt für den ÖGD

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