Information zur Eindämmungsmaßnahmenverordnung und zum Bußgeldkatalog – was per Senatsbeschluss vom 09.06.2020 geändert wurde
Pressemitteilung vom 10.06.2020
- Aufhebung der „Sperrstunde“ 23:00 Uhr für Gaststätten und Spielhallen in der Eindämmungsmaßnahmenverordnung
- Festsetzung eines Bußgeldrahmens im Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die „Maskenpflicht“ in Gaststätten und Dienstleistungsbetrieben der Köperpflege für das Personal
- Festsetzung eines Bußgeldrahmens im Bußgeldkatalog für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen
- Aufhebung des Bußgeldrahmens im Bußgeldkatalog für die Erbringung sexueller Dienstleistungen
Weitere Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Pressekontakt: Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
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