Berliner Senat beschließt Infektions-Ampel

Pressemitteilung vom 12.05.2020

Für die Beurteilung der Auswirkungen der beschlossenen Lockerungen zwischen Bundeskanzlerin und Regierungschef/Innen am 6. Mai 2020 hat der Berliner Senat Indikatoren beschlossen, die einerseits die Übertragungsdynamik im Blick haben und andererseits die Belastung des Gesundheitssystems. Daraus ist ein Ampel-System entwickelt worden, das rechtzeitig einen möglichen Handlungsbedarf für den Senat aufzeigt.

Drei Indikatoren spiegeln die epidemiologische Corona-Lage gemeinsam wieder:

  • Die Reproduktionszahl, die beschreibt, wie viele Menschen ein Infizierter im Mittel ansteckt, wenn die gesamte Bevölkerung empfänglich für das Virus ist.
    Die Reproduktionszahl kann nicht alleine als Maß für die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen herangezogen werden. Bei SARS-CoV-2 ist das Ziel, die Reproduktionszahl stabil bei unter 1 zu halten. Liegt sie dauerhaft über 1,1 beschreibt sie eine neue Infektionsdynamik. Durch Infektionsschutzmaßnahmen lässt sich die Reproduktionszahl verringern. Sie liegt für Berlin aktuell bei 0,79.
  • Die Zahl von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Diese ist ein Maß für die absolute Dynamik der Weiterverbreitung, insbesondere nachdem die Zahl der Neuinfektionen durch die Eindämmungsmaßnahmen in Berlin stark zurückgedrängt werden konnte. Für Berlin wurden daher abgestuft 20 („gelbe Ampel“) bzw. 30 („rote Ampel“) Neuinfektionen / 100.000 Einwohner als Grenzwerte definiert und gehen zusammen mit den weiteren Indikatoren in die Bewertung der Lage ein.
  • Die Auslastung und Kapazität der ITS-Betten ist ein indirektes Maß für die Krankheitsschwere bzw. die Belastung des Gesundheitssystems durch schwer erkrankte und intensivpflichtige Personen. Die Hospitalisierung und Beatmungspflicht von SARS-CoV-2 positiven Personen tritt mit einer zeitlicher Verzögerung auf, so dass die aktuelle Auslastung bei einem Anstieg der Neuinfektionen nicht die anzunehmende Auslastung 7-14 Tage nach dem Anstieg der Infektionszahlen widerspiegeln kann. Bisher stieg die Belastung der ITS-Kapazitäten nicht über 15%, so dass hier der „gelbe Ampelwert“ ansetzt.

Die drei Indikatoren werden mit einem Ampelsystem bewertet, das dem Senat Hinweise für die Notwendigkeit von Eingriffen gibt.

Pressekontakt: Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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