M2-Prüfung für Medizinstudierende in Berlin ermöglicht
Pressemitteilung vom 03.04.2020
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30. März 2020 die Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassen, wonach den Ländern ein sog. „Optionsrecht“ eingeräumt worden ist, schriftliche Prüfungen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) gesondert zu ermöglichen und hierzu besondere Regelungen zu treffen.
Hiervon haben wir in Berlin sowie die Mehrzahl der Bundesländer Gebrauch gemacht, so dass die M2-Prüfungen in Berlin am 15.4., 16.4. und 17.04.2020 stattfinden werden.
Wir haben hierbei den insgesamt gut 340 Studierenden zugleich ein Wahlrecht eingeräumt: Sie können entscheiden, ob sie an dieser schriftlichen Prüfung (M2) im April teilnehmen werden oder ob sie an dem vorzeitigen Praktischen Jahr (PJ) teilnehmen und die M2-Prüfung erst später – im April 2021 – ablegen wollen.
Die ordnungsgemäße Durchführung unter Berücksichtigung der epidemischen Lage richtet sich nach den Empfehlungen des RKI (aktueller Stand sind die Empfehlungen vom 18.03.2020) sowie der landesrechtlichen Regelung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vom 22.03.2020 (SARS-CoV-2-EindmaßnV).
Damit ermöglichen wir den in Berlin Medizin Studierenden, Studium und praktische Tätigkeit fortzusetzen und können Sie hoffentlich baldmöglichst als fertige Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung einsetzen, gerade jetzt.
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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