Coronavirus: Allgemeinverfügung durch zehn Bezirke tritt in Kraft, Gesundheitsverwaltung erlässt Verfügung für zwei fehlende Bezirke
Pressemitteilung vom 12.03.2020
Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie erachtet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ein einheitliches Vorgehen in Berlin für unabdingbar. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung sind unverzüglich zu treffen.
Ansteckungsgefahr ist dort besonders hoch, wo größere Gruppen von Menschen zusammenkommen. Die vorübergehende Untersagung von Veranstaltungen mit einer großen Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Besucherinnen und Besuchern kann dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Virus zumindest zu verzögern.
Vor diesem Hintergrund wurde mit den vorrangig für solche Maßnahmen zuständigen Bezirken vereinbart, dass diese entsprechende Anordnungen treffen. Die Bezirke Reinickendorf und Treptow-Köpenick haben jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt keine entsprechenden Anordnungen getroffen. Daher hat sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung entschlossen, von Ihrem Eintrittsrecht Gebrauch zu machen und ersatzweise für die zwei eine Allgemeinverfügung erlassen. Die übrigen zehn Bezirke hatten bis zum Donnerstagabend eigene Allgemeinverfügungen erlassen.
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Allgemeinverfügung Großveranstaltungen