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Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschließt Anpassung beim Quarantäne- und Kontaktmanagement
Pressemitteilung vom 24.11.2020
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben unter Vorsitz von Berlins Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci und im Einvernehmen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn folgendes beschlossen:
1. Ab dem 01.12.2020 wird die Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen – unter der Bedingung eines negativen Testergebnisses (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) – von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die fachlichen Empfehlungen und Flussdiagramme des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bzw. die Gesundheitsämter werden dementsprechend angepasst.
2. Wer selbst bereits durch Test bestätigt mit SARS-CoV-2 infiziert war, muss als Kontaktperson nicht erneut in Quarantäne. Im seltenen Fall einer auftretenden Symptomatik ist eine Selbstisolation und eine Testung erforderlich. Dies ist und bleibt die aktuell gültige Empfehlung des RKI.
3. Das Bundesgesundheitsministerium wird zügig die rechtliche Grundlage für eine Durchführung von Antigen-Selbsttest von und durch entsprechend geschulte Lehrerinnen und Lehrer schaffen.
4. Die GMK verschafft sich bis zum 30.11.2020 durch Abfrage bei den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden einen Überblick, in welchem Umfang die Gesundheitsbehörden vor Ort von der (ressourcenschonenden) Möglichkeit von Allgemeinverfügungen zum Zwecke der Quarantäneanordnung bei Kontakt-, Verdachts- und infizierten Personen Gebrauch machen. In Berlin haben bereits alle Bezirke Allgemeinverfügungen erlassen.
5. Dabei soll auch erfragt werden, inwieweit Allgemeinverfügungen das Handeln vor Ort, wie beispielsweise das Kontaktpersonenmanagement als „Selbstmanagement durch verlässliche Dritte“, vorsehen. Beispielsweise informiert der/die durch Positivtestung von Mitarbeitenden betroffene Arbeitgeber*in, die betroffene Pflegeeinrichtung oder das betroffene Krankenhaus selbstständig und direkt Kontaktpersonen und weist sie auf die Allgemeinverfügung und ihre Folgen für die Kontaktperson hin (analog der geltenden Regelungen in Berlin).
Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie im Folgenden.
Pressekontakt: Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
pressestelle@sengpg.berlin.de
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GMK-Beschluss zum Quarantäne- und Kontaktmanagement