Senat nimmt Konzept zu COVID-19-Impfzentren und Impfzielgruppen zur Kenntnis
Pressemitteilung vom 17.11.2020
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, das Konzept zu Berliner COVID-19-Impfzentren und zu Impfzielgruppen zur Kenntnis genommen.
Demnach wurde bereits mit dem Aufbau einer Infrastruktur zur Durchführung von Impfungen begonnen, damit nach Zulassung und Lieferung des Impfstoffs der Prozess der Impfungen gestartet werden kann.
Aktuell ist die Errichtung von folgenden sechs Impfzentren geplant:
- Messe, Halle 11 (bis April 2021), Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
- Flughafen Tegel, Terminal C, Bezirk Reinickendorf
- Flughafen Tempelhof, Hangar 4, Bezirk Tempelhof-Schöneberg
- Erika-Heß-Eisstadion, Bezirk Mitte
- Velodrom, Bezirk Pankow
- Arena Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick.
Die Verteilung der Impfdosen erfolgt nach einer Priorisierung, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut, dem Deutschen Ethikrat sowie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina vorgenommen wird.
Am 9. November 2020 ist ein erstes gemeinsames Positionspapier veröffentlicht worden (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Positionspapier.html).
Die Planungsgrundlage für die Errichtung von 6 Impfzentren ist die maximal zu erwartende Anzahl von ca. 900.000 Impfdosen und damit die maximale Anzahl an möglichen Impflingen von ca. 450.000. Abzüglich der aufsuchend zu impfenden Personen durch die mobilen Impfteams wurde von 400.000 Impflingen ausgegangen, die sich in den zu errichtenden Impfzentren impfen lassen. Als weitere Größe wurde die Zeitspanne zwischen der ersten und zweiten Impfung herangezogen. Ziel ist es, allen Impflingen die erste Impfung zu verabreichen, bevor mit der zweiten Impfung begonnen wird. Aufgrund der mengenmäßigen Verteilung des erwarteten Impfstoffs (Großteil BioNTech) wurde hier von einer Zeitspanne von 21 Tagen ausgegangen. Abzüglich eines Tages als Puffer müssen täglich ca. 20.000 Impfungen in den Impfzentren durchgeführt werden, um die maximal zu erwartende Anzahl an Impfdosen innerhalb von 20 Tagen zu verimpfen. Bei einer Verteilung der täglich durchzuführenden Impfungen auf 6 Impfzentren ergeben sich im Durchschnitt ca. 3.400 Impfungen täglich pro Impfzentrum.
Die Beschaffung des Impfzubehörs und der Ultratiefkühlschränke durch Senatsverwaltung Gesundheit Pflege und Gleichheit ist weit fortgeschritten. Für den Betrieb ist eine Kooperation für den engeren medizinischen Vorgang mit der Kassenärztlichen Vereinigung und bei allen anderen Prozesse mit den Hilfsorganisation Berlins vorgesehen.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder hatten am 6. November 2020 ein gemeinsames Vorgehen bei Impfungen gegen COVID-19 beschlossen, bis ein Übergang in die Regelversorgung möglich ist. Demnach beschafft und finanziert der Bund den Impfstoff, welcher bundesweit an maximal 60 jeweils von den Ländern zu benennende Standorte geliefert werden soll. Berlin hat aus logistischen Gründen nur einen Standort benannt. Die Länder sind zum einen für die Beschaffung und Finanzierung des notwendigen Zubehörs zur fachgerechten Durchführung von Impfungen zuständig. Zum anderen errichten sie Impfzentren und stellen durch mobile Impfteams aufsuchende Impfungen für Risikogruppen in Betreuungseinrichtungen sicher.
Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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