Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Pressemitteilung vom 07.10.2020

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028 2853
pressestelle@sengpg.berlin.de