Schwangerschaftsabbruch – Adressen online. Dilek Kolat: „§219a muss weg!“
Pressemitteilung vom 01.06.2018
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung veröffentlicht auf ihrem Internetauftritt ab sofort die Adressen von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben. Diese Liste ist daher nicht abschließend und wird laufend aktualisiert. Weitere Adressen liegen in den Beratungsstellen vor, welche eine Beratungsbescheinigung ausstellen.
Dazu erklärt Senatorin Dilek Kolat: „Frauen, die sich ungewollt schwanger in einer Notlage befinden, haben das Recht sich frei zu informieren. Aber das verhindert bisher der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs, der Werbung für aber auch die Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte unter Strafe stellt. Um Frauen in Not zu helfen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, veröffentlichen wir als Senatsverwaltung jetzt die Adressen. Das ist aber nur ein Notbehelf. Der Paragraf 219a muss weg!“
Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftskonfliktberatungen in Berlin durchführen, bedürfen einer staatlichen Anerkennung durch die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung. Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als beratende Stelle ausgeschlossen.
Die Adressen sowie Adressen für eine Schwangerenkonfliktberatung und weitere Informationen finden Sie hier.