Tag der Patientenrechte - Nur wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern!
Pressemitteilung vom 15.05.2017
Pressemitteilung der Patientenbeauftragten für Berlin
Der 16. Mai ist der Tag der Patientenrechte. Seit 2013 gibt es das Patientenrechtegesetz. Ziel war es damals, die Position der Patientinnen und Patienten zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, diese Rechte auch durchzusetzen. Wichtige Elemente sind das Recht
• auf freie Arzt- und Krankenhauswahl,
• auf rechtzeitige, persönliche und verständliche Aufklärung vor der Behandlung,
• auf Beratung durch die Krankenkasse und Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern,
• auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung,
• auf eine qualifizierte Pflege und Betreuung vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards,
• auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Kopien davon und
• auf Vertraulichkeit.
Dazu erklärt die Patientenbeauftragte für Berlin Karin Stötzner: „In meinem Amt stelle ich allerdings immer wieder fest, dass diese Rechte nicht allen bekannt sind. Doch nur wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern!“
Nicht alles, was die Patientenverbände damals für wichtig erachtet haben, fand Eingang in die Gesetzgebung. So fordert die Patientenbeauftragte seit Jahren die Einrichtung eines Härtefallfonds für geschädigte Patientinnen und Patienten, bei denen nachweisbar eine Schädigung vorliegt, ein beweisbarer Zusammenhang zwischen Behandlung und eingetretenem Schaden aber von den Betroffenen nicht belegbar ist. Schärfere Regelungen beim Verkauf von Individuellen Gesundheitsleistungen, den so genannten IGeL stehen ebenso auf ihrer Liste. „Hier muss nachgebessert werden“ findet Karin Stötzner.
Bei Nachfragen: Büro der Patientenbeauftragten für Berlin, 030/9028-2010