Neue Telefonnummer +49 30 901679-0

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Die Durchwahlen sind unverändert.

Rechnungshofgesetz

Abschnitt IV - Schlussvorschriften

§ 14 Inkrafttreten; bisherige Vorschriften

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1967 in Kraft.*

  • zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. August 2020