Neue Telefonnummer +49 30 901679-0

Achtung: Seit dem 1. November erreichen Sie den Rechnungshof von Berlin unter einer neuen Telefonnummer: +49 30 901679-0.
Die Durchwahlen sind unverändert.

Rechnungshofgesetz

Inhaltsübersicht

Abschnitt I – Allgemeine Stellung des Rechnungshofs
§ 1 Stellung des Rechnungshofs
Abschnitt II – Organisation des Rechnungshofs
§ 2 Zusammensetzung; sonstige Dienstkräfte
§ 3 Präsidentschaft; Vertretung
§ 4 Großes Kollegium
§ 5 Mitglieder, Kleine Kollegien
§ 6 Ernennung; Vereidigung
§ 7 Rechtsstellung
§ 8 Disziplinarverfahren
§ 9 (aufgehoben)
§ 10 Ausschließung
§ 11 (aufgehoben)
Abschnitt III – Verpflichtungen gegenüber dem Rechnungshof
§ 12 Verbot von Behinderungen; Amtsverschwiegenheit
§ 13 Zugang
Abschnitt IV – Schlussvorschriften
§ 14 Inkrafttreten; bisherige Vorschriften

Abschnitt I - Allgemeine Stellung des Rechnungshofs

§ 1 Stellung des Rechnungshofs
Der Rechnungshof von Berlin ist eine bei der Durchführung seiner Aufgaben unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde.