Pressemitteilung zum Ergebnisbericht 2009

Pressemitteilung vom 05.11.2009

Der Rechnungshof erinnert mit dem heute veröffentlichten Ergebnisbericht 2009 an seine Prüfungsfeststellungen aus dem Jahresbericht 2007. Wie in den Vorjahren schildert er darin deren parlamentarische Behandlung und dokumentiert die inzwischen ergriffenen Maßnahmen, mahnt aber auch ausstehende Ergebnisse an.

Die Jahre 2007 und 2008 waren geprägt durch eine finanzielle Stabilisierung, insbesondere aufgrund höherer Steuereinnahmen sowie von Vermögensaktivierungen, die zum Schuldenabbau im Umfang von etwa 1 Mrd. € genutzt wurden. Inzwischen hat sich die Haushaltssituation Berlins infolge der Finanzmarktkrise aber wieder erheblich verschärft. Allein für das Jahr 2009 sind nach dem 2. Nachtragshaushalt 1,6 Mrd. € neue Schulden vorgesehen, die Planungen für die Jahre 2010 und 2011 sehen einen weiteren Schuldenanstieg um 5,5 Mrd. € vor. Der Rechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts, insbesondere angesichts der schrittweise sinkenden Bundesergänzungszuweisungen, nicht ausreichend gesichert ist. Überdurchschnittlich hohe Eigenanstrengungen sind mehr denn je erforderlich (S. 5, 6).

Vor diesem Hintergrund ist es besonders enttäuschend, wenn Prüfungsfeststellungen und daraus abgeleitete Empfehlungen, die den Landeshaushalt entlasten könnten, nicht ausreichend oder nicht zügig bearbeitet werden:

- Einsparmöglichkeiten in Millionenhöhe bestehen beispielsweise im System der bezirklichen Bibliotheken. Der Rechnungshof hatte ein bezirksübergreifendes Standortkonzept und die Optimierung der Verwaltungsabläufe angeregt. Senat und Bezirke halten jedoch grundsätzlich an ihren eigenen Zielen für eine Neuorganisation fest, kommen jedoch in der Sache kaum voran (S. 11, 12).

- Kritische Anmerkungen hatte der Rechnungshof zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) gemacht. Grundlegende Probleme der Organisation und Arbeit der JobCenter konnten allerdings nicht gelöst werden. Die von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung erlassenen rechtswidrigen Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II, die zu jährlichen Mehrbelastungen in zweistelliger Millionenhöhe führten, wurden zunächst nicht überarbeitet. Erst nachdem auch der Bund die darin enthaltene einjährige Schonfrist kritisierte, während der auch unangemessen hohe Unterkunftskosten übernommen werden, hat die Senatsverwaltung zumindest insoweit geänderte Ausführungsvorschriften erlassen (S. 17 bis 20).

- Viel zu langsam werden auch die aufgezeigten Mängel bei der Kalkulation der Maßnahmepauschalen für Wohnheime für behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ausgeräumt. So ist derzeit nicht absehbar, wann hier von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sachgerechte Lösungen umgesetzt werden. Derweil entstehen Jahr für Jahr vermeidbare Mehrausgaben in Millionenhöhe (S. 23, 24).

- Der Rechnungshof hatte 2007 angemahnt, dass mögliche Belastungen für das Land Berlin, die sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Einstandspflichten für Risiken Dritter ergeben, nicht vollständig erfasst, bewertet und im Haushaltplan bzw. der Haushaltsrechnung transparent dargestellt werden. Hieran hat sich seither nichts geändert. Auch angesichts der jüngsten Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise ist es unverständlich, dass die Senatsverwaltung für Finanzen hier nicht mit höherer Priorität für Transparenz sorgt (S. 39, 40).

Aber auch Positives hat sich getan:

- Vor allem die Prüfungsergebnisse im Bereich der Steuerverwaltung wurden zügig umgesetzt. Für die drei geprüften Themenkomplexe konnten allein bei den vom Rechnungshof beanstandeten Fällen Mehrergebnisse von insgesamt 3,4 Mio. € erzielt werden (S. 41 bis 43).

- Im Bereich der Jugendberufshilfe wurde den Trägern seinerzeit vielfach eine höhere Personalausstattung finanziert als nach der maßgeblichen Leistungsbeschreibung vorgesehen. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung hat inzwischen alle Trägerverträge unter Beachtung der vorgegebenen Leistungsstandards neu verhandelt. Unter Berücksichtigung gesunkener Platzzahlen ergeben sich für das Jahr 2009 Einsparungen von 551 000 € (S. 27).

- Die festgestellten jahrelangen Überzahlungen bei den Pensionszuschüssen an die Jüdische Gemeinde zu Berlin haben dazu geführt, dass zunächst die laufenden Zuschüsse um bis zu 50 v. H. reduziert wurden und eine unstrittige Überzahlung von 500 000 € zurückgefordert wurde. Eine lückenlose Berechnung der vom Pensionsfonds erfassten Versicherungsfälle zur Ermittlung der genauen Überzahlungshöhe soll demnächst vorliegen (S. 14).

- Auch die Kritik des Rechnungshofs an der seit Jahren nicht bedarfsgerechten Bauunterhaltung von Schulen und Sportanlagen – einer letztlich extrem unwirtschaftlichen Praxis des Sparens – ist aufgegriffen worden. Es wurden sowohl die Bauunterhaltungsmittel für die Bezirke wieder aufgestockt, als auch zusätzliche Landesmittel im Rahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms in zweistelliger Millionenhöhe bereit gestellt. Im Rahmen des Konjunkturpakets II werden den Schulträgern in den Jahren 2009 bis 2011 weitere ca. 200 Mio. € für Baumaßnahmen an Schulen zur Verfügung gestellt. Die ergriffenen Maßnahmen sind dazu geeignet, das Sanierungsdefizit von Schulen und Sportanlagen deutlich zu verringern (S. 25, 26).

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